Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_451/2024 vom 20. Februar 2025

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In dem Urteil 4A_451/2024 vom 20. Februar 2025 befasste sich das Bundesgericht mit der A.__ SA, die in Liquidation ist. Der Fall entstand, als das Handelsregisteramt des Kantons Tessin (URC) die Gesellschaft wegen organisatorischer Mängel aufforderte, einen neuen Verwaltungsrat zu benennen, nachdem die einzige Adminstratorin zurückgetreten war. Nachdem die Gesellschaft nicht reagierte, leitete das URC das Verfahren zur Liquidation ein.

Die A.__ SA beantragte daraufhin die Wiederherstellung des Fristenablaufs und wollte dem Verfahren nach den Mängeln entgegenwirken. Das kantonale Gericht wies den Antrag zurück und erklärte das erneute Rechtsmittel für unzulässig. Es urteilte, dass das Verfahren des URC korrekt war und dass die Gesellschaft selbst für die Organisation verantwortlich sei.

Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung. Es stellte fest, dass die Gesellschaft in der Pflicht war, ihre Mängel zu beheben und dass der Aktionär wusste oder wissen musste, dass das Fehlverhalten zu einer Liquidation führen würde. Zudem wurde das Vorgehen des URC in Bezug auf die Aufforderungen an die Gesellschaft als rechtmäßig erachtet. Das Gericht wies die Argumentation der Gesellschaft zurück, dass sie aufgrund fehlender Informationen des URC von einer weiteren Liquidation absehen konnten. Überdies stellte das Gericht fest, dass die Gesellschaft und der Aktionär für deren Untätigkeit verantwortlich waren.

Das Bundesgericht wies den Rekurs zurück und entschied, dass die Gerichtskosten der Gesellschaft auferlegt werden.