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In dem Urteil 6B_434/2024 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 20. Februar 2025 wurde der Fall von A._ behandelt, der wegen mehrfacher Betrügereien, darunter Urkundenfälschung und Geschäftsunterschlagung, verurteilt wurde. A._ hatte falsche Arbeitsverträge vorgelegt, um einen Aufenthaltstitel in der Schweiz zu erhalten, und über seine Firmen in betrügerischer Absicht Aufträge abgewickelt, ohne die entsprechenden Arbeiten auszuführen. Dies geschah über einen Zeitraum von etwa 18 Monaten, in dem er und sein Komplize C._ insgesamt rund 629.299 Franken aus unrechtmäßigen Zahlungen durch die Firma B._ SA erlangten.
Der vorherige Prozess führte zu einer Verurteilung durch das regionale Gericht, wobei A.__ eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine Geldstrafe erhielt. Zudem wurde er zur Rückzahlung des erlangten Geldes verurteilt und für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. In der Berufung bestätigte die Kantonsgericht den ursprünglichen Schuldspruch, senkte jedoch die Geldstrafe und reduzierte den Schadensersatzanspruch.
Im Rahmen seiner Revision vor dem Bundesgericht argumentierte A.__, dass die Anklage nicht den Anforderungen an die Maxime der Anklage genüge und er in seiner Verteidigung benachteiligt sei. Er stützte seine Argumentation unter anderem auf die fehlende Präzision der Anklage hinsichtlich der Tatorte und Zeiträume. Das Bundesgericht wies diese Argumentation jedoch zurück, da die Anklage ausreichend präzise sei und der Angeklagte tatsächlich über die vorgeworfenen Handlungen informiert gewesen sei.
Das Gericht stellte fest, dass der Vorwurf der Urkundenfälschung und das Verhalten gegenüber den Behörden kirchlich klar erhoben und nachgewiesen wurden. Auch die Vorwürfe der Betrügerei durch geschäftliche Tätigkeit wurden als begründet angesehen, da A._ und C._ aktive Täuschungen gegenüber der B._ SA verübt hatten. Insgesamt wurde der Rekurs als unbegründet abgelehnt, was zur Bestätigung der vorherigen Urteile führte, und die Kosten des Verfahrens wurden A._ auferlegt.
Zusammenfassend wurde A.__s nullsummenwirtschaftlicher Ansatz nicht akzeptiert, und er wurde rechtskräftig verurteilt, seine illegalen Erlöse zurückzuzahlen und weitere juristische Konsequenzen zu tragen.