Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_188/2024 vom 20. März 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 8C_188/2024 vom 20. März 2025

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin A.__, Jahrgang 1966, war als Handarbeits- und Sportlehrerin tätig und bei der Allianz Suisse Versicherung gegen Unfallfolgen versichert. Im Jahr 1994 erlitt sie bei einem Sturz in Sizilien ein Polytrauma und einen Schädelhirntrauma. Nach mehreren medizinischen Behandlungen wurde ihr 2006 eine Invalidenrente von 60 % sowie eine Integritätsentschädigung zugesprochen. Im Jahr 2020 initiierte die Versicherung aufgrund neuer Begutachtungen ein Revisionsverfahren, das zu einer Einstellung der Rentenzahlungen ab Februar 2021 führte, da sie keinen relevanten Invaliditätsgrad mehr sah. Die Vorinstanz bestätigte dies in einem Urteil vom Feburar 2024.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die Rechtsmäßigkeit der Renteneinstellung. Es stellte fest, dass die Vorschriften über die Rentenrevision hinreichend dargelegt wurden und die prägenden medizinischen Gutachten aus dem Revisionsverfahren als valide angesehen werden können. Die Beurteilung der Vorinstanz, dass sich A.__s Gesundheitszustand signifikant verbessert hatte, wurde im Hinblick auf die 100%ige Arbeitsfähigkeit in ihrem neuen Beruf als Sozialarbeiterin bestätigt.

Das Gericht nahm zur Kenntnis, dass eine Rentenrevision nicht nur bei einer wesentlichen Gesundheitsänderung, sondern auch bei einem signifikanten Wandel der Erwerbsfähigkeit gerechtfertigt ist. Die Analysen der D.__ GmbH zur verbesserten Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin wurden als schlüssig erachtet.

In Bezug auf die Beschwerden gegen die Gutachten wurden die formellen Bedenken sowie Vorwürfe der Befangenheit der Gutachter zurückgewiesen. Es wurde festgestellt, dass die Gutachten unabhängig und umfassend waren. Das Bundesgericht bestätigte die kognitive Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin, was eine signifikante Verbesserung im Vergleich zu früheren Gutachten darstellte.

Die vom kantonalen Gericht vorgenommene Vergleichsanalyse des Valideneinkommens (Fr. 120,088.45) und des Invalideneinkommens (Fr. 118,162.95) führte zu einem gerundeten Invaliditätsgrad von 2 %, was nicht ausreichte, um einen Rentenanspruch aufrechtzuerhalten. Daher wurde eine Übernahme der Heilbehandlungen abgelehnt.

Urteil: Die Beschwerde von A.__ wurde abgewiesen, und sie wurde zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt.