Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_968/2024 vom 17. März 2025

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Das Urteil des Bundesgerichts betraf den Fall A.B._, die gegen eine Entscheidung der Strafkammer des Kantons Freiburg Berufung einlegte. Diese Entscheidung bestätigte die Sicherstellung eines gemeinsamen Grundstücks, das im Besitz von A.B._ und ihrem Ehemann C.B._ war. Der Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung war eine Strafuntersuchung gegen C.B._ wegen schwerwiegender Delikte, darunter Betrug im Zusammenhang mit COVID-Krediten, wogegen auch A.B.__ beschuldigt wurde.

  1. Sachverhalt: A.B._ und ihr Ehemann C.B._ wurden beschuldigt, COVID-Kredite in betrügerischer Weise erhalten und genutzt zu haben. Dies führte zur Insolvenz ihrer Unternehmen und zu einem finanziellen Schaden für ein Garantieinstitut in Höhe von über 1 Million Franken.

  2. Prozessverlauf: Das Freiburger Bezirksgericht hatte im Februar 2024 das betreffende Immobilieneigentum von A.B._ und C.B._ sichergestellt. A.B.__ legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, argumentierte jedoch u.a., dass der Sicherungsbeschluss unverhältnismäßig sei und die rechtlichen Anforderungen nicht erfülle.

  3. Erwägungen des Bundesgerichts:

  4. Das Gericht stellte fest, dass es die Einhaltung von formalen Voraussetzungen prüft, um die Zulässigkeit des Rechtsmittels zu gewährleisten. A.B.__ war aufgrund ihres Mitbesitzes am Grundstück berechtigt, den Rekurs einzureichen.
  5. Das Bundesgericht entschied, dass ausreichende Verdachtsmomente für die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Beschuldigten bestehen und dass die Sicherstellung zur Gewährleistung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche rechtmäßig war.
  6. Zudem wurde das Argument von A.B.__, dass der Sicherungsbeschluss das Eigentum übermäßig beschneide und weniger eingreifende Maßnahmen möglich wären, als nicht ausreichend gültig angesehen. Das Gericht betonte die Rolle des Sicherungsbeschlusses als Mittel, um das Risiko des Vermögensverlustes für die Gläubiger zu minimieren.

  7. Urteil: Das Bundesgericht wies den Rekurs von A.B._ zurück und bestätigte die Entscheidung der kantonalen Strafkammer. A.B._ wurde zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von 3.000 Franken sowie einer Entschädigung in Höhe von 1.500 Franken an das Garantieinstitut verurteilt.

Das Urteil verdeutlicht die rechtliche Behandlung von Sicherungsmaßnahmen in strafrechtlichen Verfahren und die Notwendigkeit, sowohl die Rechte der Beschuldigten als auch die Interessen der Gläubiger zu berücksichtigen.