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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_58/2024 vom 5. März 2025
Sachverhalt: Die Gemeinde Montreux unterliegt einem kommunalen Nutzungsplan (PGA 1972) und hat im Jahr 2007 eine Überarbeitung dieses Plans initiiert, die schließlich vom Bundesgericht 2020 aufgehoben wurde. Um ein Überdimensionierung der Bauzonen zu verhindern, stellte die Gemeinde im Jahr 2021 einen Plan für Reservedzonen zur öffentlichen Einsichtnahme vor. Am 2. März 2022 verabschiedete der Gemeinderat von Montreux den Plan, dessen Genehmigung letztlich durch das Departement für Institutionen, Territorium und Sport des Kantons Waadt erfolgte. Helvetia Nostra, eine Umweltorganisation, legte gegen die Entscheidungen Berufung ein, die jedoch vom kantonalen Verwaltungsgericht wegen mangelnder Beschwerdeberechtigung abgewiesen wurde.
Rechtliche Erwägungen: Das Bundesgericht beschäftigte sich mit der Frage, ob Helvetia Nostra tatsächlich die Berechtigung hatte, gegen die Entscheidungen der Gemeinde und des Departements zu kämpfen. Die Prüfung ergab, dass die Vorinstanz (CDAP) die Beschwerde von Helvetia Nostra zu Unrecht für unzulässig erklärt hatte. Es wurde festgestellt, dass die Schaffung von Reservedzonen mit einer bundesrechtskonformen Aufgabenstellung verbunden war, nämlich der Bekämpfung des Überdimensionierung der Bauzonen im Hinblick auf das Raumplanungsgesetz (LAT).
Das Gericht wies darauf hin, dass es für die Qualität zur Beschwerde nicht entscheidend ist, ob es sich um eine kantonale oder bundesrechtliche Aufgabe handelte, wenn das Anliegen der Bekämpfung des Überdimensionierung der Bauzonen eine Rolle spielt. Der Plan der Reservedzonen, welcher darauf abzielt, die künftige Bauzone der Gemeinde an die Anforderungen des LAT anzupassen, rechtfertigt somit ein Beschwerderecht für Helvetia Nostra.
Entscheidung: Das Bundesgericht hob den ablehnenden Beschluss der CDAP auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung zurück, um die inhaltlichen Argumente von Helvetia Nostra zu prüfen. Die Entscheidung war für die Gemeinde Montreux kostenpflichtig, und Helvetia Nostra erhielt für die durchgeführte Bundesgerichtsverfahren eine Entschädigung.
Ergebnis: Das Bundesgericht bestätigte die Beschwerdeberechtigung von Helvetia Nostra und forderte eine Prüfung der umstrittenen Entscheidungen zur Raumplanung und den Umgang mit den Reservedzonen in Montreux.