Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt: Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen A._ (Bailleur) und B._ (Locataire), der ein medizinisches Büro in Neuchâtel gemietet hat. Der Vorgang dreht sich um Mängel der elektrischen Installation in dem gemieteten Objekt und die daraus resultierenden Mietminderungen sowie die Kündigung des Mietverhältnisses.
B.__ hatte die Miete seit April 2021 zurückgehalten.
Gerichtliche Verfahren:
A.__ legte Berufung ein, die teilweise angenommen wurde, jedoch die Entscheidung des Erstgerichtes bezüglich der Mietminderung aufhob.
Rechtsfragen:
Erwägungen: 1. Mängel der elektrischen Installation: - Das Gericht stellte fest, dass die elektrische Installation bei Mietbeginn nicht den Sicherheitsstandards entsprach. - Eine Mietminderung sei jedoch nur dann zulässig, wenn die Mängel den Mietgebrauch erheblich einschränkten, was hier nicht der Fall war.
Das Gericht bewertete die Umstände rund um die Kündigung und stellte fest, dass A.__ die Kündigung nicht im guten Glauben ausgesprochen hatte.
Rechtsmittelentscheidungen:
Kostenentscheidung: - Die Gerichtskosten wurden entsprechend der Verfahrensausgänge verteilt, wobei A._ die Kosten der Berufung zu tragen hatte und B._ eine Entschädigung in Höhe von 4.500 Fr. zugesprochen wurde.
Diese Entscheidung stellt klar, dass bei Mietverhältnissen zwischen den Parteien Transparenz und rechtmäßiges Handeln erforderlich sind, insbesondere wenn Mängel geltend gemacht werden und eine Kündigung im Raum steht.