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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_644/2023 vom 3. März 2025:
Sachverhalt: Im Streit steht die Genehmigung einer kantonalen Zone, die auf den Liegenschaften von A._ in der Gemeinde Mies im Kanton Waadt eingerichtet werden soll. A._ plant, drei neue Wohnhäuser auf ihren Parzellen zu errichten, jedoch wurde ihr Antrag zunächst abgelehnt, da eine solche Zone im Rahmen des kantonalen Raumplanungskonzepts erarbeitet wurde. Diese Zone soll die betroffenen Flächen vorläufig unbebaut lassen, um die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde zu berücksichtigen und zukünftige Änderungsmöglichkeiten nicht zu behindern.
Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht stellte fest, dass der eingelegte Rechtsmittel von A.__ zulässig war, da sie direkt von der Entscheidung betroffen ist.
Recht auf Gehör: A.__ machte geltend, ihr rechtliches Gehör sei verletzt worden, weil das Gericht eine Suspendierung des Verfahrens abgelehnt hatte, um die Ergebnisse eines geplanten neuen Zonenplans abzuwarten. Das Gericht wies diesen Einwand zurück, da der Zonenplan noch nicht genehmigt war und somit keine relevanten neuen Tatsachen vorlagen, die eine solche Aussetzung rechtfertigen würden.
Notwendigkeit der Zone: Das Gericht bestätigte, dass die Einführung der Zone aus öffentlichem Interesse gerechtfertigt ist, um der überdimensionierten Bauzone der Gemeinde Rechnung zu tragen. Die bestehende Bauzonenplanung müsse angepasst werden, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Proportionalität und Planungsspielraum: Die Zone wurde als angemessen und verhältnismäßig angesehen, da sie der Behörde den notwendigen Spielraum zur Planung und zur rechtlichen Anpassung geben soll. Die besonderen Umstände und Eigenschaften der betreffenden Parzellen, einschließlich ihrer Anbindung und gegenwärtigen Nutzung, rechtfertigen die Einstufung in eine Zone, die jegliche Bauprojekte vorerst verhindert.
Das Urteil des kantonalen Gerichts wurde letztlich bestätigt, und der Antrag von A._ wurde abgelehnt. A._ muss die Prozesskosten tragen, da sie im Rechtsstreit unterlegen ist. Das Urteil wurde an alle beteiligten Parteien kommuniziert.