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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_530/2024 vom 10. März 2025
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A._ war seit 1996 als Bankberater bei der Bank D._ tätig und hatte in dieser Rolle Zugriff auf die Gelder von C.B._. Zwischen dem 18. September 2013 und dem 15. Februar 2016 hob er mehrere Male Geld von C.B._'s Konto ab und lagerte es in seinem Tresor, um es schließlich für eigene Zwecke zu verwenden. C.B.__ war der Annahme, dass diese Abhebungen zur Sicherung und Vermehrung ihres Vermögens dienten.
Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern kam am 10. November 2022 zu dem Schluss, dass A.__ sich der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung in Höhe von insgesamt 2'555'000 CHF und 50'000 EUR schuldig gemacht hatte und verurteilte ihn zu 5 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe sowie zu Geldstrafen und einer Ersatzforderung.
Nachdem A._ sowohl Berufung eingelegt hatte als auch die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung einlegte, entschied das Obergericht des Kantons Bern am 16. November 2023, dass A._ schuldig sei und erhöhte die Freiheitsstrafe auf 6 Jahre und 2 Monate sowie die Geldstrafe. Es wurden auch Zivilklagen von B.B._ und der Bank D._ teilweise gutgeheißen.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Qualifikation der Taten: A._ argumentierte, dass die Vorinstanz ihn zu Unrecht wegen Veruntreuung und nicht wegen Betrugs verurteilt habe. Das Bundesgericht stellt klar, dass der Tatbestand der Veruntreuung (Art. 138 StGB) erfüllt ist, da ein missbräuchlicher Umgang mit anvertrauten Geldern vorliegt und das Vertrauensverhältnis zwischen A._ und C.B._ entscheidend war. Das Verhalten von A._ müsse als klarer Verstoss gegen seine Pflichten als berufsmässiger Vermögensverwalter gewertet werden.
Vertrauensverhältnis: Das Gericht betont, dass das Vertrauen, das über die 17-jährige Geschäftsbeziehung zwischen A._ und C.B._ aufgebaut wurde, den Missbrauch von A._ ermöglichte. Die Anvertrauten Gelder hätten als wirtschaftlich fremd zu gelten, da C.B._ jederzeit die Rückgabe der Gelder hätte verlangen können.
Zivilklage der Bank D.__: A._ hatte auch die Legitimation der Bank D._ als Zivilklägerin in Frage gestellt. Das Gericht entschied, dass die Bank durch die Veruntreuung geschädigt wurde und somit zur Zivilklage legitimiert ist.
Urteil: Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A._ ab und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Gerichtskosten wurden A._ auferlegt.
Fazit: Die Entscheidung des Obergerichts wurde durch das Bundesgericht als rechtmäßig erachtet, und die Vorwürfe gegen A.__ wegen qualifizierter Veruntreuung wurden bestätigt.