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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_52/2024 vom 6. März 2025
Sachverhalt: A._, die Ehefrau des verstorbenen B._, forderte von den Retraites Populaires (Rentenversicherung) eine Überprüfung hinsichtlich der Auszahlung der Leistungen aus der Berufsvorsorge. B._ war Polizist und hatte seine Ansprüche auf Leistungen bei der Caisse C._ geltend gemacht. Nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst erhielt er eine Rückzahlung seiner Pensionsansprüche, die A._ nie zugestimmt haben soll. Nach dem Tod von B._ meldete sie ihre Ansprüche an, jedoch wurde ihr zunächst mitgeteilt, dass die Rückzahlungen rechtmäßig erfolgt seien.
In den folgenden Jahren legte A._ Rekurse ein und forderte eine Entschädigung, da sie der Meinung war, dass die Rentenversicherung ihren Pflicht zur Überprüfung der Unterschrift nicht nachgekommen sei. Der kantonale Gerichtshof entschied, dass die Beschwerden teilweise begründet waren, und gewährte A._ einen Teil der Auszahlung, jedoch legten die Retraites Populaires Rechtsmittel ein.
Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage der Verjährung der Ansprüche von A._. Es stellte fest, dass das kantonale Gericht die Verjährung zutreffend mit dem Zeitpunkt des Todes von B._ (10. Juni 2009) als Beginn des Fristlaufs festgelegt hatte. Die Retraites Populaires argumentierten jedoch, dass die Verjährung bereits mit der Rückzahlung des Kapitals an B._ im Jahr 2008 begonnen habe. Das Bundesgericht stimmte den kantonalen Richtern zu, dass A._ ihre Ansprüche rechtzeitig erhoben habe und die Verjährungsfristen durch ihre Klage und andere rechtliche Schritte nicht abgelaufen seien.
Gleichzeitig wies das Bundesgericht darauf hin, dass die Rückzahlungen an B._ nicht rückgängig gemacht werden können, was bedeutet, dass die Ansprüche von A._ aufgrund der missbräuchlichen Auszahlung nicht mehr geltend gemacht werden können. Somit war die Klage von A.__ während der relevanten Fristen bereits verjährt, was zur Abweisung ihrer Ansprüche führte.
Urteil: Das Bundesgericht hob das Urteil des kantonalen Gerichts auf und wies die Ansprüche von A._ zurück. Die Gerichtskosten wurden A._ auferlegt, und die Sache wurde zur Regelung der Kosten und der Entschädigungen an das kantonale Gericht zurückverwiesen.