Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt und Erwägungen des Bundesgerichtsurteils 5A_989/2023
Sachverhalt: Die Parteien A._ und B._ sind die Kinder aus einer früheren Ehe von D._, der C._ am 10. August 2018 geheiratet hat. D._ hat am 16. Januar 2020 ein Testament verfasst, in dem er C._ enterbt hat. Nach seinem Tod am 13. April 2020 hat C.__ am 3. Mai 2021 eine Klage auf Anfechtung der Enterbung eingereicht und um rechtliche Unterstützung (Assistance judiciaire) gebeten. Ihr wurde am 18. Mai 2021 unentgeltliche Rechtspflege gewährt, was eine vollständige Ermäßigung der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren umfasste.
Am 7. Juni 2022 beantragten A._ und B._ die Aufhebung dieser finanziellen Unterstützung, da sie der Meinung waren, dass C._ in der Lage sei, ihre eigenen Kosten zu tragen, insbesondere nachdem sie aus der Schweiz ausgewiesen und in Portugal wohnhaft geworden war. C._ beharrte jedoch auf ihrer Bedürftigkeit. Der Zivilrichter widerrief am 8. August 2023 die Assistance judiciaire und forderte C._ auf, Sicherheitsleistungen und Gerichtskosten zu erbringen. C._ legte dagegen Berufung ein, die am 1. Dezember 2023 von der I. Zivilkammer des kantonalen Gerichts Fribourg zugelassen wurde. Das kantonale Gericht hob den Widerruf der Rechtshilfe auf, was A._ und B._ veranlasste, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen.
Rechtliche Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte, ob die Berufung von A._ und B._ gegen das Urteil des kantonalen Gerichts zulässig war. Es stellte fest, dass die Entscheidung zur Gewährung der rechtlichen Unterstützung eine vorläufige Maßnahme darstellt, die dennoch erheblich ist, da sie den Zugang zu den Gerichten beeinflusst. Die Beschwerdeführer hatten ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung dieser Entscheidung, da sie möglicherweise finanzielle Verpflichtungen für die Rechtsverteidigung von C.__ ignoriert sahen.
Das Gericht entgegnete, dass das Vorbringen der Beschwerdeführer keinen ausreichenden Grund zur Anfechtung der Zwischenentscheidung über die Rechtshilfe darstellt, da die Argumente nicht überzeugend darlegten, dass C._ bedürftig sei. Das Gericht hielt fest, dass es keinen wesentlichen Grund gab, die Entscheidung zur Erhöhung der Kostenanforderungen oder zu den Sicherheitsanforderungen zu ändern, da C._ weiterhin in einer finanziellen Notlage war.
In den späteren Ausführungen zu den spezifischen Anklagen der Beschwerdeführer (wie die vermeintlich unzureichende Begründung des zweiten Gerichts oder die Einwände gegen die Annahme der Bedürftigkeit von C._) fand das Bundesgericht, dass der kantonale Richter die vorgebrachten Punkte ausreichend behandelt hatte. Es wurde argumentiert, dass die Verantwortung für die Kosten nicht auf die Beschwerdeführer abgewälzt werden dürfe, ohne die finanzielle Lage von C._ hinreichend zu berücksichtigen.
Letztendlich wies das Bundesgericht die Beschwerde ab und belegte die Beschwerdeführer mit den Gerichtskosten, da die Entscheidung des kantonalen Gerichts rechtmäßig und gut begründet war.
Fazit: Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des kantonalen Gerichts, die C._ die benötigte rechtliche Unterstützung gewährte. Die Beschwerden der Kinder A._ und B.__, die den Widerruf der Unterstützung forderten, wurden als unbegründet zurückgewiesen, was die Aufrechterhaltung der unentgeltlichen Rechtspflege in einer erbenrechtlichen Streitigkeit betraf.