Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil, das am 5. März 2025 gefällt wurde, geht es um die psychologische Expertise und die Recusation von Experten in einem Strafverfahren gegen A._, der verdächtigt wird, im Kontext seiner evangelischen Gemeinschaft D._ usuräre Praktiken und Zwangshandlungen vorgenommen zu haben.
SachverhaltHintergrund der Strafuntersuchung: A.__ wurde im Jahr 2020 nach einer Strafanzeige wegen finanzieller Nötigungen und Usura durch ehemalige Mitglieder seiner religiösen Gemeinschaft in eine Strafuntersuchung verwickelt.
Psychiatrische Expertise: Der Staatsanwalt plante, A._ einer psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen, da Zweifel an seiner Verantwortlichkeit durch Audiomaterial aufgekommen waren. A._ widersprach dieser Maßnahme. Die ersten Experten hielten ein persönliches Gespräch für notwendig, konnten jedoch die Expertise nicht durchführen. Daraufhin wurde ein neuer Experte, Prof. B.__, zusammen mit einer Psychologin beauftragt, das Gutachten ebenfalls ohne persönliches Treffen zu erstellen, was auf widersprüchliche Bewertungen von bestehenden Gutachten zurückzuführen ist.
Richterliche Entscheidungen: Das Handelsgericht wies die Einwände von A.__ gegen den neuen Experteneinsatz zurück und bestätigte die Notwendigkeit der psychiatrischen Expertise, auch unter Berücksichtigung, dass die erste Expertise als nicht ausreichend erachtet wurde.
Überprüfung der Zuständigkeit: Das Gericht stellt fest, dass es aufgrund des potenziellen irreparablen Schadens, den eine Expertisenanordnung für den Rekurrenten darstellen könnte, zuständig ist.
Recht auf Gehör: Es wurde argumentiert, dass A._s Recht, gehört zu werden, verletzt wurde, weil das Gericht die Entscheidung über die Expertise ohne ausreichende Begründung fällte. Das Bundesgericht stellte fest, dass das Gericht die erforderlichen Informationen bereitgestellt hat, auch wenn es nicht alle Argumente von A._ diskutierte.
Anforderungen an Expertise: Das Gericht stellte klar, dass es rechtlich zulässig ist, keine persönliche Untersuchung vorzunehmen, wenn ein Experte dies für gerechtfertigt erachtet. Es wurde auch entschieden, dass die Expertise auf der Grundlage vorhandener Akten erfolgen kann, und die hinzugezogenen Experten müssen erkennen, ob sie ihre Aufgabe ohne physische Untersuchung durchführen können.
Recusation des Experten: A._ versuchte, den Experten Prof. B._ zu récuseren, was das Gericht als verspätet bezeichnete, da der Gewährsmann bereits im Vorfeld über die verbreiteten Bedenken hätte informiert werden müssen.
Das Bundesgericht wies den Rekurs von A._ zurück und bekräftigte die Entscheidung des Handelsgerichts, die die psychiatrische Expertise und die Auswahl der Experten für rechtmäßig hielt. A._ muss die Gerichtskosten tragen.
Insgesamt befasst sich das Urteil mit der Abwägung von rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Bestellung von Experten und der Art und Weise, wie Verfahren der psychologischen Begutachtung in einem strafrechtlichen Kontext durchgeführt werden können.