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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts (6B_803/2024)
Sachverhalt: A.A. wurde zunächst am 18. Oktober 2023 vom Strafgericht in Genf wegen Gewalt und Bedrohung gegenüber Beamten freigesprochen, jedoch für schwerwiegendere Straftaten verurteilt, darunter einfache Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Sachbeschädigung. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten, unter Berücksichtigung einer vorangegangenen Haftzeit, sowie zu einer Geldbuße.
Am 15. Juli 2024 wies die Genfer Appellations- und Revisionskammer das Berufungsverfahren zurück. A.A. wurde zudem verurteilt, D.__ 25.000 Franken als Entschädigung für immaterielle Schäden zu zahlen.
Im Berufungsverfahren stellte A.A. unter anderem die Existenz eines Messers, die Glaubwürdigkeit der Aussagen von D.__ und die Feststellungen der Vorinstanz in Frage. Er beschwerte sich auch über die Grenzziehung bei der Beweiswürdigung und argumentierte, dass die vorgebrachten Anklagen nicht bewiesen seien.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. A.A.s Vorwurf, die Anklage sei nicht ausreichend bewiesen, wurde als unzulässig zurückgewiesen, da es um die Bewertung von Beweismitteln und der Tatsachenfeststellungen ging, was nicht in der Kompetenz des Bundesgerichts lag. 2. Die Vorinstanz habe die Aussagen von D._ als glaubwürdig und konsistent erachtet; die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen sei im Rahmen des Verfahrens valide bewertet worden. 3. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz das Vorliegen eines Messers und den Einsatz zur Bedrohung als gegeben ansah, auch ohne dass es sichergestellt wurde, was die Glaubwürdigkeit von D._ zusätzlich stütze. 4. A.A.s Argumente zur angeblichen Fehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung wurden als appellatorisch und damit unzulässig abgelehnt. 5. Das Gericht bestätigte, dass die Instructor-Entscheidungen der Vorinstanz nicht willkürlich waren, da sie auf einer gewissenhaften Prüfung und einer Gesamteinschätzung der Beweismittel beruhten.
Entscheidung: Der Antrag von A.A. auf Entlastung und Überprüfung der Urteile wurde abgelehnt. Die gerichtlichen Kosten in Höhe von 1.200 Franken wurden A.A. auferlegt. Die beantragte juristische Hilfe wurde ebenfalls abgelehnt.