Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Urteil des Bundesgerichts (5A_338/2024) behandelt einen Zivilrechtsstreit zwischen den Eheleuten B._ und C._, die seit 2019 verheiratet sind und zwei Kinder haben. Aufgrund von Schwierigkeiten in der Ehe lebten die Parteien seit Juli 2023 getrennt.
Am 9. Februar 2024 erließ das Zivilgericht von Broye Maßnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft, einschließlich einer vorübergehenden Regelung für das Zusammenleben, die Kinderbetreuung und die finanziellen Verpflichtungen. Das Gericht entschied, dass der Ehemann ab dem 1. März 2024 in die gemeinsame Wohnung einziehen sollte, während die Ehefrau bis zum 29. Februar 2024 ein neues Zuhause finden musste. Eine Wechselmodell-Betreuung der Kinder wurde ebenfalls ab dem 1. März beschlossen, wobei unterschiedliche finanzielle Regelungen für die Kinder zwischen den Eltern festgelegt wurden.
Die Ehefrau legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, die am 1. Mai 2024 von der I. Zivilberufungskammer des Kantons Freiburg in weiten Teilen abgewiesen und gewisse Regelungen hinsichtlich der Wohnsituation und der Kinderbetreuung geändert wurden. Gegen diese Entscheidung reichte die Ehefrau am 29. Mai 2024 ein Rechtsmittel beim Bundesgericht ein.
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Annahme des Rechtsmittels gegeben waren. In der rechtlichen Würdigung hob das Gericht hervor, dass die Beurteilung von Fragen des Sorgerechts und der elterlichen Verantwortung primär dem Wohl der Kinder dienen müsse und dass das Gericht über einen großen Ermessensspielraum verfüge. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die Vorinstanz bei der Entscheidung über die Betreuung der Kinder und die Wohnregelungen nicht ausreichend auf die konkreten Umstände und die Bedürfnisse der Kinder eingegangen sei und daher in ihrer Entscheidungsfindung gewisse wesentliche Gesichtspunkte vernachlässigt habe.
Infolgedessen annullierte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Sache zur neuen Prüfung zurück, um sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder in angemessener Weise berücksichtigt werde. Darüber hinaus gewährte das Gericht dem Ehemann die beantragte Prozesskostenhilfe.
Zusammengefasst: Das Bundesgericht hob die Entscheidungen der Vorinstanz auf, da diese nicht ausreichend die relevanten Faktoren für das Wohl der Kinder bei der Festlegung der Sorgerechtsbedingungen und der Wohnsituation berücksichtigt hatte.