Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_549/2024 vom 26. Februar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils (2C_549/2024) vom 26. Februar 2025

Sachverhalt:

Der portugiesische Staatsbürger A.__, der mehrmals in der Schweiz lebte und mehrfach straffällig wurde, beantragte im Februar 2023 eine Aufenthaltsbewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. In diesem Antrag gab er an, keine Vorstrafen zu haben, obwohl sein Strafregister mehrere Verurteilungen umfasste, darunter Haftstrafen wegen verschiedener Delikte, wie Betrug, Diebstahl und andere Verkehrsfahren ohne Führerschein.

Im Februar 2024 lehnte das zuständige Amt des Kantons Waadt seinen Antrag ab und verfügte seinen Rückschub, da A._ eine aktuelle Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstelle und seine Vorstrafen nicht offengelegt habe. Der Entscheid wurde in einem Rekursverfahren durch das Kantonsgericht bestätigt. A._ beantragte daraufhin beim Bundesgericht, die Entscheidungen aufzuheben und ihm die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.

Erwägungen des Bundesgerichts:

  1. Zulässigkeit des Rekurses: Das Bundesgericht stellte fest, dass A.__ aufgrund seiner portugiesischen Staatsangehörigkeit Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung geltend machen konnte, was den Rekurs zulässig machte.

  2. Entscheidungsgrundlage: Der Fall wurde unter Berücksichtigung der vorangegangenen rechtskräftigen Verurteilungen beurteilt. Das Gericht stellte fest, dass A.__ trotz seines Vaterschaftsstatus und der damit verbundenen Nähe zu seinem Kind eine bestehende Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellt.

  3. Gewichtung der Interessen: Obwohl A.__ über das Sorgerecht und das Besuchsrecht für seinen Sohn verfügte, wogen die wiederholten schweren Straftaten schwerer als das Interesse an der Erhaltung der familiären Bindung. Das Gericht berücksichtigte, dass er während seiner Zeit in der Schweiz keine Fortschritte in seiner Integration zeigte und seine Vorstrafen deutlich auf ein Missachten der öffentlichen Ordnung hindeuteten.

  4. Verhältnis zu Artikel 8 der EMRK: Das Bundesgericht argumentierte, dass A.__ in der junktim zu behandelnden Konfliktsituation zwar eine enge Beziehung zu seinem Kind habe, jedoch die Schwere seiner Straftaten und das öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Lebensweise im Land über die persönlichen Interessen des Vaters an einem Verbleib in der Schweiz wogen.

  5. Schlussfolgerung: Das Bundesgericht entschied, den Rekurs abzulehnen, da das Interesse der öffentlichen Ordnung überwog und die rechtlichen Bedingungen für eine Aufenthaltsbewilligung nicht vorlagen.

Infolge des Urteils muss A.__ die Gerichtskosten tragen, während sein Antrag auf Rechtshilfegestellung abgelehnt wurde.