Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Urteil des Bundesgerichts (2C_295/2024) behandelt die Beschwerde von A._, einem pakistanischen Staatsangehörigen, der 2019 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz eingereist ist und zuletzt eine Aufenthaltsbewilligung bis zum 31. Mai 2022 erhielt. Nach der Trennung von seiner Ehefrau beantragte A._ die Verlängerung seiner Bewilligung, die aber abgelehnt wurde. Das Migrationsamt forderte ihn auf, die Schweiz zu verlassen. A.__ legte gegen diese Entscheidung Rekurs ein, jedoch wurde dieser wegen nicht bezahlter Kostenvorschüsse nicht weiter behandelt.
Das kantonale Verwaltungsgericht wies sowohl ein Wiedererwägungsgesuch als auch einen Antrag auf Fristverlängerung ab. A._ argumentierte, dass sich seine persönliche Situation geändert habe, unter anderem durch die bevorstehende Heirat mit einer italienischen Staatsangehörigen. Das Bundesgericht stellte fest, dass ein Nichteintreten auf die Beschwerde rechtmäßig war, da A._ die Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig gezahlt hatte. Zudem wurde bestätigt, dass das Wiedererwägungsgesuch unbegründet war, da die Vorinstanz keine wesentliche Änderung der Verhältnisse feststellte. Die Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden A.__ auferlegt.
Zusammenfassend lehnte das Bundesgericht die Beschwerde ab, da die Voraussetzungen für die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege nicht gegeben waren und A.__ die notwendigen Fristen nicht eingehalten hatte.