Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_713/2024 vom 19. Februar 2025

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In dem Urteil 5A_713/2024 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 19. Februar 2025 ging es um einen Rechtsstreit zwischen A._ (dem Vater) und B._ (der Mutter) über Unterhaltszahlungen für ihr gemeinsames Kind C.__, geboren im Jahr 2008.

Sachverhalt:
  1. Eltern und Kind: A._ und B._ sind nicht miteinander verheiratet und leben seit 2010 getrennt. Im Jahr 2011 wurde eine Unterhaltsvereinbarung getroffen, nach der A.__ verpflichtet war, für sein Kind Geldzahlungen in unterschiedlicher Höhe bis zur Volljährigkeit zu leisten.

  2. Änderung der Unterhaltszahlungen: Am 15. Juni 2023 beantragte A._ beim Gericht die Änderung der Unterhaltszahlungen und beantragte, diese vollständig zu streichen. Am 8. August 2023 stellte B._ einen Antrag auf Erhöhung der Zahlungen.

  3. Gerichtliche Entscheidungen: Das erstinstanzliche Gericht wies die Anträge von A._ zurück und lehnte auch dessen Antrag auf Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege ab. Z subsequent legte A._ Berufung ein, die jedoch am 9. September 2024 von der Zivilkammer des Kantons Waadt abgelehnt wurde.

Erwägungen des Bundesgerichts:
  1. Zulässigkeit des Recours:
  2. Das Bundesgericht befand, dass der angefochtene Entscheid teilweise als letztinstanzlich und materiell endgültig anzusehen ist, insbesondere in Bezug auf den Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege.
  3. Die Entscheidung über die Unterhaltszahlungen selbst wurde als nicht endgültig eingestuft, sodass ein sofortiger Rechtsmittelzug ausgeschlossen war, es sei denn, es würden irreparable Schäden geltend gemacht, was hier nicht nachgewiesen wurde.

  4. Assistance judiciaire:

  5. A.__ erklärte, dass die kantonale Instanz bei der Ablehnung seines Antrags auf unentgeltliche Rechtspflege nicht ausreichend begründet hatte, warum seine Berufung als ohne Erfolgsaussicht angesehen wurde.
  6. Das Bundesgericht stellte fest, dass die kantonale Behörde die Erfolgsaussichten nicht angemessen beurteilt hatte. Daher wurde die Entscheidung aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung bezüglich der unentgeltlichen Rechtspflege zurückgewiesen.

  7. Entscheidung:

  8. Das Bundesgericht gab dem Recours teilweise statt und hob die Entscheidung über die unentgeltliche Rechtspflege auf, wies die Angelegenheit zur neuen Entscheidung an die kantonale Instanz zurück und wies darauf hin, dass die Erfolgsaussichten der Berufung sorgfältig geprüft werden müssen.
  9. Weitere Ansprüche und Kosten, die den Ausgang des Verfahrens betreffen, wurden entsprechend den rechtlichen Vorgaben geregelt.

Insgesamt wurde A.__ teilweise Recht gegeben, und die Rückweisung zur erneuten Prüfung der unentgeltlichen Rechtspflege wurde angeordnet.