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In dem Urteil 5A_713/2024 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 19. Februar 2025 ging es um einen Rechtsstreit zwischen A._ (dem Vater) und B._ (der Mutter) über Unterhaltszahlungen für ihr gemeinsames Kind C.__, geboren im Jahr 2008.
Sachverhalt:Eltern und Kind: A._ und B._ sind nicht miteinander verheiratet und leben seit 2010 getrennt. Im Jahr 2011 wurde eine Unterhaltsvereinbarung getroffen, nach der A.__ verpflichtet war, für sein Kind Geldzahlungen in unterschiedlicher Höhe bis zur Volljährigkeit zu leisten.
Änderung der Unterhaltszahlungen: Am 15. Juni 2023 beantragte A._ beim Gericht die Änderung der Unterhaltszahlungen und beantragte, diese vollständig zu streichen. Am 8. August 2023 stellte B._ einen Antrag auf Erhöhung der Zahlungen.
Gerichtliche Entscheidungen: Das erstinstanzliche Gericht wies die Anträge von A._ zurück und lehnte auch dessen Antrag auf Gewährung von unentgeltlicher Rechtspflege ab. Z subsequent legte A._ Berufung ein, die jedoch am 9. September 2024 von der Zivilkammer des Kantons Waadt abgelehnt wurde.
Die Entscheidung über die Unterhaltszahlungen selbst wurde als nicht endgültig eingestuft, sodass ein sofortiger Rechtsmittelzug ausgeschlossen war, es sei denn, es würden irreparable Schäden geltend gemacht, was hier nicht nachgewiesen wurde.
Assistance judiciaire:
Das Bundesgericht stellte fest, dass die kantonale Behörde die Erfolgsaussichten nicht angemessen beurteilt hatte. Daher wurde die Entscheidung aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung bezüglich der unentgeltlichen Rechtspflege zurückgewiesen.
Entscheidung:
Insgesamt wurde A.__ teilweise Recht gegeben, und die Rückweisung zur erneuten Prüfung der unentgeltlichen Rechtspflege wurde angeordnet.