Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_612/2024 vom 5. März 2025:
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin A._, eine serbische Staatsangehörige, lebte seit 1990 in der Schweiz und hatte seit 2007 eine Niederlassungsbewilligung. Sie war geschieden, ihre Kinder sind naturalisiert und ihr ehemaliger Ehemann starb 2022. A._ hat mehrere strafrechtliche Verurteilungen, darunter zwei schwerwiegende in den Jahren 2011 und 2023, was zu einer hohen Verschuldung führte. Ihre Schulden beliefen sich auf insgesamt 199'770.90 CHF und sie hatte 65 Vollstreckungsakte über 254'865.30 CHF. Trotz eines Anstellungsverhältnisses und einer Rückzahlung von Schulden hatte sie Schwierigkeiten, sich wirtschaftlich zu stabilisieren.
Aufgrund dieser Umstände widerrief das Departement für Wirtschaft, Innovation, Arbeit und Erbe des Kantons Waadt am 8. Mai 2024 ihre Niederlassungsbewilligung und gewährte ihr stattdessen eine einjährige Aufenthaltsbewilligung unter der Bedingung, bestimmte Integrationskriterien zu erfüllen. der Kantonale Verwaltungsgerichtshof wies den Rekurs von A.__ gegen diese Entscheidung am 31. Oktober 2024 zurück.
Erwägungen: Der Bundesgerichtshof prüfte die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit. Er stellte fest, dass der Widerruf der Niederlassungsbewilligung und die Gewährung einer Aufenthaltsbewilligung rechtlich zulässig waren, da A.__ die Integrationskriterien nicht erfüllte, insbesondere hinsichtlich des Respekts vor der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie ihrer finanziellen Situation.
Das Gericht wies die Vorwürfe von A.__ zur Willkür in der Tatsachenfeststellung zurück. Es kam zu dem Schluss, dass die vom kantonalen Gericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht arbiträr waren und die schweren strafrechtlichen Verurteilungen, wie auch das hohe Ausmaß ihrer Schulden, ausschlaggebend für die Entscheidung waren.
Die Beschwerdeführerin argumentierte auch, dass die Entscheidung unverhältnismäßig sei, was das Gericht jedoch verneinte. Es erklärte, dass die Maßnahme geeignet und notwendig sei, um A.__ zur Verbesserung ihrer Situation zu bewegen. Zudem bleibe ihr Aufenthalt in der Schweiz sowie die Möglichkeit, zukünftig eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen, unberührt.
Das Bundesgericht hob hervor, dass die Rückstufung ihrer Bewilligung angesichts der Umstände gerechtfertigt war und dass das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Integrationskriterien über ihr persönliches Interesse an der Beibehaltung der Niederlassungsbewilligung überwiegt.
Urteil: Der Rekurs von A.__ wurde abgewiesen, und sie wurde zur Zahlung von Gerichtskosten verurteilt.