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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_606/2024 vom 28. Februar 2025
Sachverhalt: A._ hat gegen die vom Grand Conseil der Republik und des Kantons Genf erlassene Gesetzgebung, die die steuerliche Bewertung bestimmter Immobilien regelt (LEFI 2022), geklagt. Umstritten sind insbesondere die Regelungen zur Prorogation der Bewertung und die jährliche Indexierung dieser Bewertungen. A._ rief das Bundesgericht an, nachdem die Genfer Gerichtsbarkeit am 9. September 2024 einen zuvor eingereichten Rekurs gegen das Gesetz abgelehnt hatte.
Im Jahr 2018 wurde durch die LEFI 2018 eine 7%ige Erhöhung der Steuerwertbewertung beschlossen, und 2022 folgte die LEFI 2022 mit einer Erhöhung um 12% sowie einer jährlichen Indexierung auf die Schweizer Konsumpreise, die jedoch auf maximal 1% begrenzt ist. A.__ argumentiert, diese Regelungen seien verfassungswidrig und benachteiligten ihn im Vergleich zu anderen Immobilienbesitzern, da sie nicht den tatsächlichen Preisentwicklungen auf dem Immobilienmarkt Rechnung trügen.
Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die Eingabe sowohl hinsichtlich der formellen als auch der materiellen Zulässigkeit. Es stellte fest, dass A.__ aufgrund seines Wohnsitzes im Kanton Genf sowie seiner Betroffenheit durch die Normen die Qualität für das Beschwerderecht hat. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass die angefochtenen Regelungen zur Indexierung und deren Limitierung auf 1% möglicherweise zu systematischen Unterbewertungen der Immobilien führen könnten, was gegen das Prinzip der steuerlichen Gleichbehandlung verstoßen würde.
Der Gerichtshof bestätigte, dass eine detaillierte Analyse der Bewertungsmethoden und der angewendeten Indizes erforderlich sei, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen nicht zu unzulässigen Unter- oder Überbewertungen führen. In diesem Zusammenhang stellte das Gericht fest, dass die Verwendung des Genfer Konsumpreises als Index problematisch sein könnte, da er nicht die Entwicklung der Immobilienpreise adäquat reflektiert.
Am Ende befand das Bundesgericht, dass die fraglichen Bestimmungen zur Indexierung und deren Begrenzung auf 1% gegen das föderale Steuergesetz (LHID) verstoßen und hob diese auf. Die übrigen Regelungen der LEFI 2022 blieben jedoch bestehen, da sie nicht gegen das Recht verstießen und als rechtlich kohärent erachtet wurden.
Urteil: Das Bundesgericht entschied, dass die Artikel 2 Absatz 2 und 8 Absatz 2 der LEFI 2022, die die Indexierung auf einen maximalen Prozentsatz von 1% beschränken, annulliert werden. Die Kosten des Verfahrens wurden teilweise A.__ auferlegt, während der Kanton Genf für die Prozesskosten nicht zur Verantwortung gezogen wurde. Der Fall wurde zur weiteren Prüfung der Kosten und Entschädigungen an die kantonale Gerichtsinstanz zurückverwiesen.