Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 2C_350/2023 vom 25. Februar 2025:
Sachverhalt:
Im Mittelpunkt des Falls steht die Bewirtschaftungspflicht für Appartements im Apparthotel I.1._ in U._, das an Personen im Ausland veräußert wurde. Das Grundbuchinspektorat Graubünden hatte den Eigentümern der Appartements im Jahr 1981 bestimmte Auflagen auferlegt, die eine durchgängige hotelmäßige Bewirtschaftung und Vermietung der Wohnungen an die Hotelbetreiberin vorsahen.
Die Eigentümer von 26 Wohnungen beantragten 2020 eine Anpassung des Mietvertrags sowie die Aufhebung der Bewirtschaftungspflicht, was von der H.1.__ AG abgelehnt wurde. Das Grundbuchinspektorat wies die Gesuche im Januar 2021 ab, und auch die nachfolgende Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Graubünden war nicht erfolgreich. Dagegen erhob eine Gruppe von Eigentümern 2023 eine Beschwerde beim Bundesgericht mit dem Ziel, die Entscheidungen der Vorinstanz aufzuheben und die Sache neu zu beurteilen.
Erwägungen:
Das Bundesgericht stellte zunächst fest, dass es in der Sache zuständig ist und die Beschwerde zulässig ist. Die Prüfung des Rechtsanspruchs wurde gemäß den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vorgenommen. Die Bewirtschaftungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die dauerhaft gilt, es sei denn, es liegen zwingende Gründe für eine Anpassung oder Aufhebung vor.
Das Gericht analysierte die Fragen der Marktverhältnisse und der Wirtschaftlichkeit des Hotelbetriebs. Es erkannte, dass die Vorinstanz keine wesentlichen rechtlichen Fehler begangen hatte, und stellte fest, dass die Argumente der Beschwerdeführenden zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit nicht ausreichend belegt waren. Insbesondere wurde festgestellt, dass trotz gewisser Schwierigkeiten während der Covid-19-Pandemie und anderer Faktoren die Beschwerdeführenden keine massiven Verluste erlitten und ihre Wohneinheiten weiterhin rentabel waren.
Im Ergebnis wies das Bundesgericht die Beschwerde als unbegründet zurück. Die Gerichtskosten von 2000 CHF wurden den Beschwerdeführenden auferlegt.
Schlussfolgerung: Die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftungspflicht der Appartements im Apparthotel bleibt bestehen, da die eingereichten Argumente und Beweise nicht ausreichen, um eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse darzulegen, die eine Anpassung oder Aufhebung dieser Pflicht rechtfertigen würden.