Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_331/2023 vom 6. Januar 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_331/2023 vom 6. Januar 2025:

Sachverhalt:

A._ Inc., eine Cayman Islands Gesellschaft, hatte ihren Direktor E._, einen israelischen Vermögensverwalter in Genf, der als wirtschaftlicher Eigentümer auftrat. Die Gesellschaft verwaltete über die inzwischen aufgelöste F._ SA Gelder von B._ und C._, die zusammen mit D._ (C.s Ehefrau) als Beklagte auftraten. Die Beklagten hatten zwischen 1998 und 2004 insgesamt 1.410.000 USD für die Vermögensverwaltung an E._ und F._ SA übergeben, wobei sie 2005 unter Druck stehend einen Darlehensvertrag mit A._ SA (nicht existierende Gesellschaft) unterzeichneten, um 500.000 USD zu erhalten. Die Beklagten unterzeichneten auch eine Entlastung für E._ und F.__ SA im Austausch für das Darlehen.

Trotz der eintägigen Zeichen wurde der Wert ihrer Investitionen zunehmend negativ und sie wurden 2010 darauf hingewiesen, dass es mittlerweile keine Vermögenswerte mehr gab. Verhandlungen über die Rückzahlung des Darlehens führten nicht zu einem Abschluss, und 2012 reichten die Beklagten eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen E.__ ein.

A.__ Inc. versuchte später, die Beklagten vor dem Genfer Gericht auf Rückzahlung der Darlehenssumme zu verklagen. Mehrere Gerichte wiesen die Klage aufgrund von Mängeln im Vertrag zurück, wobei der Vorwurf des Betrugs und der wesentlichen Irrtums an den Ursprungsbedingungen des Darlehensvertrags 2005 orientiert war.

Erwägungen des Bundesgerichts:

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und stellte fest, dass der Darlehensvertrag aufgrund eines wesentlichen Irrtums und Betrugs ungültig war. A._ Inc. war tatsächlich nicht der echtiv handelnde Darlehensgeber, sondern E._, der als ihr wirtschaftlicher Eigentümer agiert hatte. Diese Täuschung führte dazu, dass die Beklagten dachten, sie würden mit einer neutralen dritten Partei verhandeln.

Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten unter einem wesentlichen Irrtum gehandelt hatten, da E.__ ihnen die wahre Identität des Darlehensgebers und damit die damit verbundenen Risiken der Partnerschaft absichtlich verschleiert hatte. Diese Irreführung gab den Beklagten Anlass, den Darlehensvertrag nicht abzuschließen und die Unterzeichnung der Entlastung vorzunehmen.

Außerdem stellte das Gericht fest, dass der irreführende Charakter des Vertrages in Verbindung mit dem Ziel, sich finanziell absichern zu wollen, den Beklagten letztlich keinen Raum für ein erfolgreiches rechtliches Vorgehen gegen die Entscheidung der Vorinstanz ließ. Zudem war die Gerichtsstandklausel aufgrund der Ungültigkeit des Vertrages ebenfalls nicht durchsetzbar.

Schlussfolgerung:

Das Bundesgericht wies den Rekurs von A._ Inc. zurück, bestätigte die Unwirksamkeit des Vertrages und ließ die Beklagten als nicht schuldig im Hinblick auf die Vorwürfe des Vertragsbruchs und der Rückzahlung. Die rechtlichen Kosten wurden A._ Inc. auferlegt.