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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 1C_467/2024 vom 24. März 2025
Sachverhalt: Am 19. November 2023 fand der zweite Wahlgang der Ständeratswahl im Kanton Schaffhausen statt, bei dem Simon Stocker mit 15'769 Stimmen gewählt wurde. Peter Diethelm, der mit einer Stimmrechtsbeschwerde die Wahl anfocht, forderte, Stockers Wahl zu annullieren und Thomas Minder als gewählt zu erklären. Der Regierungsrat und das Obergericht des Kantons Schaffhausen wiesen die Beschwerde ab. Diethelm reichte daraufhin am 9. August 2024 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Erwägungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde zulässig sei und prüfte insbesondere die Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses für die Kandidatur. Der Beschwerdegegner Stocker, der sich in Schaffhausen angemeldet hatte, lebte tatsächlich aber überwiegend in Zürich, wo seine Familie wohnte. Ein entscheidendes Kriterium für die Ständeratswahl ist die Wählbarkeit, die unter anderem einen Wohnsitz im Kanton Schaffhausen voraussetzt.
Das Gericht entschied, dass Simon Stocker am Wahltag nicht über den notwendigen Wohnsitz in Schaffhausen verfügte und somit nicht gültig gewählt werden konnte. Die Wahl wurde ex nunc (mit sofortiger Wirkung) für ungültig erklärt. Der Regierungsrat wurde beauftragt, eine neue Wahl anzusetzen.
Entscheid: Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, das Urteil des Obergerichts aufgehoben und die Wahl von Simon Stocker zum Ständerat annuliert. Die Kosten der Verfahren und Entschädigungen wurden neu geregelt.