Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_350/2024 vom 3. März 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_350/2024

Sachverhalt: Die Kinder D._ (geb. 2019) und E._ (geb. 2022) leben bei ihren Eltern A._ und C._. Im August 2023 wurden bei E.__ Anzeichen von Misshandlungen festgestellt, die während ihrer Krankenhausaufenthalte in den Hôpitaux universitaires de Genève (HUG) diagnostiziert wurden. Nachdem Röntgenbilder mehrere alte Frakturen zeigten, wurden die Eltern des Kindes als Verdächtige behandelt und die Behörden informierten die Polizei über den Verdacht auf Misshandlung. Daraufhin wurden den Eltern am 18. August 2023 die elterliche Sorge und das Recht, den Wohnort der Kinder zu bestimmen, entzogen; die Kinder wurden zur Sicherheit in einem sozialen Umfeld untergebracht.

Entscheidungen: Am 21. September 2023 entschied das Tribunal de protection, die elterliche Sorge zu entziehen und die Kinder in einem geschützten Umfeld zu behalten, während eine psychiatrische und medizinische Begutachtung der Eltern und Kinder stattfand. Diese Entscheidung wurde von den Eltern angefochten, was zur Überprüfung durch die Chamber of Surveillance der Cour de justice genützt wurde, die die Maßnahmen bestätigte. Es wurde argumentiert, dass eine potenzielle Rückkehr zu den Eltern eine Gefahr für die Kinder darstellen könnte, da die elterlichen Misshandlungen vermutet werden.

Am 23. April 2024 wies das Tribunal die Beschwerden der Eltern zurück, während die Strafanzeige gegen sie aufgrund der vermuteten Misshandlungen weiterhin anhängig war.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Annahme des Rechtes: Die Rechtsmittel der Eltern waren fristgerecht und formgerecht eingereicht und daher zulässig. 2. Schutz von Kindern: Das Gericht betonte die Notwendigkeit, die Kinder vor weiteren möglichen Misshandlungen zu schützen. Die Gerichte erkannten an, dass die vom medizinischen Personal erhobenen Vorwürfe schwerwiegende Indizien für Misshandlungen darstellen. 3. Verhältnismäßigkeit und elterliche Rechte: Das Gericht entschied, dass das Verbot der persönlichen Beziehungen zwischen den Eltern und den Kindern aufrechterhalten werden muss, bis weitere Sachverhalte durch die Expertise geklärt werden. 4. Fehlende Beweise für ein sicheres Besuchsrecht: Zu diesem Zeitpunkt fehlte es an ausreichenden gutachterlichen Erkenntnissen, die eine Rückkehr zu den Eltern rechtfertigen würden, selbst unter Aufsicht.

Insgesamt wurde die Überzeugung der Behörden für die Aufrechterhaltung des Schutzes der Kinder gestärkt, und die Beschwerde der Eltern wurde abgelehnt. Die Risiken für die Kinder wurden als zu hoch eingeschätzt, um jegliche Form von Kontakt mit den Eltern zuzulassen, ohne dass ein verlässlicher Schutz vor weiterem Schaden gewährleistet werden kann.