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Das vorliegende Bundesgerichtsurteil (5A_52/2025) behandelt einen Rechtsstreit über die Bestellung einer psychiatrischen Familienexpertise im Kontext eines Kinderschutzverfahrens.
Sachverhalt: A._ ist die Mutter von zwei Kindern, C._ (geb. 2015) und D._ (geb. 2019), die aus einer unehelichen Beziehung mit B._ stammen. Das Gericht hatte ursprünglich eine curatelle d’assistance éducative (Erziehungsbeistandschaft) angeordnet und später die Maßnahme in ein Informations- und Einsichtsrecht umgewandelt. Der Service de protection des mineurs (SPMi) meldete neue, besorgniserregende Informationen über den Zustand der Kinder, die eine Gefährdung indizierten, und empfahl eine psychiatrische Familienbegutachtung.
Die Mutter, A.__, widersetzte sich dem, da sie die Expertise als unverhältnismäßig und potenziell traumatisierend für die Kinder ansah. Entgegen ihrer Einsprüche ordnete das Tribunal de protection am 9. Januar 2024 eine psychiatrische Expertise an und hielt gleichzeitig die vorherige Maßnahme auf.
A.__ erhob am 3. Juni 2024 dagegen Beschwerde, die am 17. Dezember 2024 von der Chambre de surveillance abgewiesen wurde. Daraufhin legte sie am 17. Januar 2025 beim Bundesgericht rechtsmittelfähig Beschwerde ein.
Erwägungen: Das Bundesgericht stellte fest, dass die angefochtene Entscheidung eine vorläufige Maßnahme darstellt, die irreparable Schäden verursachen könnte. Der Rekurs wurde formal als zulässig erachtet, jedoch die vorgebrachten Argumente als unzureichend. Es wurde festgestellt, dass das Gericht die Notwendigkeit einer Expertise als gerechtfertigt betrachtete, um die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder zu klären.
Das Gericht wies A.__'s Argumente zurück, wonach die Expertise nicht notwendig sei, und betonte das übergeordnete Interesse der Kinder. Es wurde festgestellt, dass die Mutter nicht in der Lage war, die Bedürfnisse ihrer Tochter adäquat zu erkennen oder entsprechend zu handeln, was die Rechtfertigung weiterer Untersuchungen erforderlich machte.
Schließlich urteilte das Bundesgericht, dass der Rekurs unbegründet sei und dass A.__ die Gerichtskosten zu tragen hat. Es wurde kein Anspruch auf Kostenersatz gewährt.
Urteil: Die Beschwerde wurde für unzulässig erklärt, und die Kosten wurden A.__ auferlegt.