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Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichts 4A_443/2024
Sachverhalt: C._ Sàrl (die Gläubigerin) hat A._ und B._ (die Schuldner) wegen eines Zahlungsbefehls über 160.000 Franken verklagt, der auf einen Vorauszahlung zu einem Immobilienverkaufsvertrag vom 7. August 2023 zurückgeht. Die Schuldner hatten jedoch gegen die Zahlungsbefehle am 5. und 6. Oktober 2024 Einspruch eingelegt. C._ Sàrl beantragte daraufhin die provisorische Aufhebung der Einsprüche. Der Präsident des Zivilgerichts des Kantons Sarine wies diesen Antrag am 12. März 2024 zurück, da die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Schuld nicht vorlagen, da bestimmte Bedingungen des Kaufvertrags nicht erfüllt waren.
Die II. Zivilkammer des Freiburger Kantonsgerichts gab dem Rekurs von C.__ Sàrl jedoch am 18. Juni 2024 statt und hob die Entscheidung des Zivilgerichts auf, was die provisorische Aufhebung der Einsprüche gegen die Zahlungsbefehle betraf.
A._ und B._ legten daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragten die Aufhebung des Urteils der kantonalen Appellinstanz.
Erwägungen: Das Bundesgericht hielt zunächst fest, dass die Beschwerde zulässig sei und prüfte die Sichtweise der Vorinstanz, die den Immobilienverkaufsvertrag als gültig ansah, obwohl er nicht die erforderliche notarielle Form aufwies, und argumentierte, die Schuldner hätten sich damit einverstanden erklärt, die Vorauszahlung zurückzuzahlen, wenn die Genehmigung für den Bau nicht erlangt werde.
Das Gericht führte aus, dass ein Vertrag über den Verkauf von Immobilien in der Schweiz grundsätzlich eine notarielle Form erfordert, andernfalls ist er nichtig. Es stellte fest, dass die Vorinstanz in ihrer Argumentation versäumt hatte, eine klare Prüfung des Missbrauchs von Rechten vorzunehmen, und entschied, dass die Berufung der Schuldner auf die Nichtigkeit des Vertrages gerechtfertigt sei, da diese nicht in einer rechtlich bindenden Form existiert.
Es wurde entschieden, dass die provisorische Aufhebung der Einsprüche nicht gewährt werden konnte, da keine gültige Schuldneranerkennung vorlag.
Entscheid: Das Bundesgericht hob das Urteil des Freiburger Kantonsgerichts auf und wies die provisorischen Aufhebungsanträge zurück. Die Schuldner wurden vom Gericht ihre Verfahrenskosten und Auslagen erstattet.