Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_37/2024 vom 24. Februar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_37/2024 vom 24. Februar 2025

Sachverhalt: A._ wurde in erster Instanz wegen Bedrohung, Zwang und Verkehrsdelikten verurteilt und erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe von 500 Franken. Zudem wurde ihm eine lückenlose Strafvollstreckung für vorher im Rahmen von Moralentschädigungen auferlegte Geldbeträge auferlegt. A._ legte gegen dieses Urteil Berufung ein, während die Kläger B.B._ und C.B._ ein gemeinsames appel als auch einen parallelen appel joint einlegten, in dem sie A.__ unter anderem wegen Verleumdung anklagten.

A.__ versuchte, mit einem weiteren "Appell joint à l'appel joint" auf das vorherige Berufungsverfahren des Gerichts Einfluss zu nehmen. Die Appellationsgericht des Kantons Waadt erklärte sein zusätzliches Rechtsmittel jedoch für unzulässig.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Das Bundesgericht stellt fest, dass der Rekurs formal zulässig ist. Es prüft, inwiefern die vorangegangene Entscheidung des Waadt-Kantons Gerichts über die Unzulässigkeit des zusätzlichen Appells rechtmäßig war. 2. Es wird erörtert, ob ein „Appell joint à l'appel joint“ zulässig ist. Die zuständige Gerichtsinstanz räumt ein, dass verschiedene Rechtsforscher unterschiedliche Ansichten zu dieser Frage vertreten, jedoch die geltenden Vorschriften (insbesondere Art. 399-401 CPP) eine solche Möglichkeit ausschließen. 3. Das Gericht hebt hervor, dass die gesetzliche Regelung der Berufung nicht vorsieht, dass das ursprüngliche Berufungsverfahren durch ein weiteres Verfahren (like appeal joint on appeal joint) ausgeweitet werden kann. 4. Abschließend wird die Haltung des Kantonsgerichts als korrekt betrachtet, das den zusätzlichen Rekurs von A.__ in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen für unzulässig erklärte.

Urteil: Der Rekurs von A._ wurde abgelehnt. Die Gerichtskosten wurden A._ auferlegt.

Diese Zusammenfassung vermittelt die wesentlichen Punkte des Urteils, inklusive der rechtlichen Überlegungen des Bundesgerichts zur Zulässigkeit von Rechtsmitteln im Kontext eines bestehenden Berufungsverfahrens.