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Das Bundesgericht hat am 3. März 2025 ein Urteil im Fall des A.A._ gefällt, der aufgrund von mehreren Delikten, einschließlich Betrug, Geldwäsche und falscher Angaben, verurteilt wurde. Die zuständige kantonale Instanz hatte zuvor in einem Urteil vom 17. April 2024 das ursprüngliche Urteil des Bezirksgerichts vom 5. Dezember 2023 teilweise abgeändert. A.A._ wurde unter anderem schuldig gesprochen, weil er den alten und psychisch labilen C.__ betrogen hatte, indem er dessen Vertrauen ausnutzte, um erhebliche Summen von dessen Vermögen zu stehlen.
Die Vorwürfe gegen A.A._ umfassten das Auslösen von Bankabhebungen, die er mit falschen Versprechen über eine geschätzte Zukunft und angebliche Gefahren begründete. Das Gericht stellte fest, dass A.A._ bewusst die Anfälligkeit und Einsamkeit von C.__ ausgenutzt hatte. Zudem überzeugte er ihn, ihm den Zugang zu seinen Bankkonten und persönlichen Daten zu gewähren, während er gleichzeitig versuchte, dessen finanzielle Kontrolle zu untergraben, indem er sein soziales Umfeld isolierte.
Die bedeutendsten Entscheidungen der kantonalen Instanz umfassten die Erhöhung der Strafe auf insgesamt 42 Monate Freiheitsentzug und die Anordnung einer Ausweisung aus der Schweiz für die Dauer von zwölf Jahren. Das Bundesgericht hielt diese Entscheidungen für rechtmäßig und wies die unterbreiteten Beschwerden von A.A.__ zurück. Dieser hatte gegen die Schwere seiner Strafe und die Dauer der Ausweisung argumentiert, jedoch ohne Erfolg.
In den rechtlichen Erwägungen betonte das Gericht, dass die Anklage und der darauf basierende Prozess die Rechte des Angeklagten respektierten und dass die Beweise, insbesondere die Aussagen von Zeug:innen und die Umstände der Taten, ausreichend waren, um die Verurteilung zu begründen. Auch die Feststellung, dass A.A.__ die Handlung der Geldwäsche begangen hatte, wurde nicht in Frage gestellt, ebenso wie die Feststellung, dass sein Verhalten die Identifizierung und Rückverfolgung der Beute behindert hatte.
Letztlich wurde das Berufungsbegehren sowohl hinsichtlich der Strafe als auch der Ausweisung als unbegründet zurückgewiesen. A.A.__ wurde zur Tragung der Gerichtskosten in Höhe von 3.000 CHF verurteilt.