Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_597/2023 vom 27. Februar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_597/2023

Gericht: Bundesgericht (Ire Cour de droit public) Datum des Urteils: 27. Februar 2025

Beteiligte: - Recourant: A._, vertreten durch Anwälte - Intimierte: B._ SA, vertreten durch einen Anwalt - Zuständige Behörde: Departement des Territoires der Republik und des Kantons Genf, Office des autorisations de construire.

Gegenstand: Anfechtung einer Erlaubnis zum Bau von Ankerplätzen und Barges im Genfersee.

Sachverhalt

B._ SA betreibt seit vielen Jahren drei Ankerplätze im Genfersee, die aus Betonblöcken bestehen und zur Befestigung von Barges dienen, die für Arbeiten auf dem Wasser verwendet werden. Nach einem Aufruf des Departements des Territoriums beantragte B._ eine Baugenehmigung zur Regelung dieser Ankerplätze. Eine erste Genehmigung wurde vom Verwaltungsgericht aufgehoben, da alternative Standorte geprüft werden mussten. Schließlich erteilte das Departement im März 2022 eine neue Genehmigung, die A.__, ein Nachbar, anfocht. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Genehmigung nur für sechs Jahre gilt und dass die Ankerplätze keine gravierenden Einschränkungen für die Sicht des Nachbarn darstellen.

Erwägungen

1. Zulässigkeit des Recours: Das Bundesgericht bestätigte die Zulässigkeit des Recours, da er fristgerecht eingereicht wurde und die Vorinstanz eine endgültige Entscheidung getroffen hatte.

2. Qualität zur Anfechtung: Die Frage der besonderen Betroffenheit von A.__ wurde erörtert. Auch wenn sich die Ankerplätze 350 Meter von seinem Grundstück befinden, könnte die Sicht durch die Barges betroffen sein. Das Gericht ließ diese Frage jedoch unentschieden, da das Urteil in der Sache ohnehin abgewiesen wurde.

3. Recht auf Gehör: A.__ rügte, dass die Behörde erforderliche Prüfungen zu alternativen Standorten nicht von sich aus vorgenommen habe. Das Gericht stellte fest, dass die vorhergehenden Instanzen sorgfältig die Auswirkungen anderer Standorte geprüft hatten und somit das Recht auf Gehör gewahrt worden war.

4. Ankerung durch Schrauben: Die Behauptung von A.__, dass alternative Ankertechniken besser seien, wurde zurückgewiesen, da dies technische und sicherheitsrelevante Bedenken aufwarf, die bereits geprüft worden waren.

5. Anwendung der Artikel 24 LAT und 3 OAT: A.__ argumentierte, dass die Ankerplätze nicht zwingend notwendig seien und dass andere Optionen nicht adäquat betrachtet wurden. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die Vorinstanzen die Interessen sorgfältig abgewogen hatten und dass die Genehmigung den Vorgaben der Gesetzgebung entsprach.

Urteil

Das Bundesgericht wies den Recours ab und stellte fest, dass die Vorinstanzen in der Abwägung der Interessen korrekt gehandelt hatten. Die Kosten des Verfahrens wurden A._ auferlegt, und B._ SA wurde ein Honorar zugesprochen.

Fazit

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen, das Projekt zu genehmigen, und wies die Bedenken des Nachbarn zurück, da die erforderlichen Prüfungen und Abwägungen angemessen durchgeführt wurden.