Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt: A._ wurde in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen schwerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (LStup) verurteilt. Obgleich A._ in der Folge vor der Berufungsinstanz meist Einsprüche erhob, wurde ihre Strafe auf dreieinhalb Jahre reduziert. A.__ hatte in den Jahren 2015 bis 2020 aktiv an einem Drogenhandel teilgenommen, der erhebliche Mengen an verschiedenen Betäubungsmitteln umfasste, und profitiert.
Die geltend gemachten Tatsachen umfassen unter anderem, dass sie zusammen mit ihrem Ex-Partner und dessen Vater Drogen lagerte, transportierte und an Dritte verkaufte. In einem Zeitraum von 2018 bis 2020 soll sie über 400 Ecstasy-Tabletten verkauft haben, während der gesamte Nebenverdienst aus diesem Drogenhandel zu ihrem Lebensstil beitrug.
A.__ erhob beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Urteil der Kantonsgericht, unter Berufung auf Verletzung ihrer Unschuldsvermutung sowie willkürliche Beweiswürdigung, und forderte eine geringere Strafe.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Rechtsmittels: Das Bundesgericht stellte fest, dass A.__ durch das Urteil des Kantonsgerichts zur Berufung befugt war, und dass die Beschwerde rechtzeitig eingereicht wurde.
Beweiswürdigung und Unschuldsvermutung: Das Bundesgericht bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Beweiswürdigung betreffen. Es erläutert, dass die Tatsachenfeststellungen des Kantonsgerichts grundsätzlich ausreichend waren, um die Verurteilung aufrechtzuerhalten. A.__ konnte nicht nachweisen, dass das Gericht in seiner Beweisführung willkürlich handelte und ihre Unschuldsvermutung abgelehnt wurde.
Strafzumessung: A.__ argumentiert, dass die Strafe unverhältnismäßig sei. Das Bundesgericht hebt hervor, dass die Kantonale Instanz bei der Festlegung der Strafe die schwere ihrer Taten sowie die Menge der involvierten Drogen berücksichtigte und die Strafe nicht als unverhältnismäßig oder übertrieben betrachtete.
Ausschluss der rechtlichen Unterstützung: Da die Beschwerde als unbegründet erachtet wurde, wurde auch der Antrag auf rechtliche Unterstützung abgelehnt.
Entscheidung: Der Antrag von A.__ auf Erneuerung ihres Urteils wird abgelehnt, und die Anwaltskosten werden ihr auferlegt.
Somit bestätigt das Bundesgericht das Urteil des Kantonsgerichts und lehnt die Berufung von A.__ ab.