Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Sachverhalt: A.A._ wurde wegen des Verdachts der falschen Angaben an die Polizei im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall seines Sohnes angeklagt. Er hatte zunächst erklärt, der Fahrer des Fahrzeugs zu sein, um seinen Sohn, der alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis gefahren war, zu schützen. Im ersten Verfahren wurde A.A._ vom Vorwurf der falschen Aussage freigesprochen, jedoch trugen die Kosten des Verfahrens 900 Franken, die ihm auferlegt wurden, und seine Bitte um eine Entschädigung für die Anwaltskosten wurde abgelehnt.
In einem darauf folgenden Berufungsverfahren entschied das kantonale Gericht zugunsten von A.A.__ und sprach ihm eine Entschädigung von insgesamt 3'958 Franken sowie Kosten für seine Verteidigung im Berufungsverfahren zu.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit des Recours: A.A.__ hat das Recht, gegen die Höhe der ihm zugesprochenen Entschädigung im Berufungsverfahren zu recourieren, da er an der Vorinstanz teilgenommen hat.
Anwendung des kantonalen Rechts: Der Bundesgerichtshof prüft lediglich die korrekte Anwendung des geltenden Rechts, ohne zukünftige Änderungen zu berücksichtigen.
Recht auf Entschädigung: Laut Art. 429 des Strafprozessgesetzes hat ein freigesprochener Angeklagter Anspruch auf Entschädigung für die Anwaltskosten, sofern der Einsatz eines Anwalts gerechtfertigt war. Dabei muss die Behörde auch den maßvollen Einsatz der Anwaltsressourcen bewerten.
Erste Instanz: A.A.__ wurde vom ersten Gericht freigesprochen, war jedoch für die Einleitung des Verfahrens verantwortlich, weshalb ihm ursprünglich die Kosten auferlegt wurden. Das Berufungsgericht stellte jedoch fest, dass er seine Aussage rechtzeitig revidiert hatte und somit keine Verantwortung für die Anklage trug.
Berufungsverfahren: Das kantonale Gericht kürzte die beantragte Zeit für die Anwaltsleistungen und sprach dem Angeklagten einen von der Praxis des Kantonalen Anwaltsverbands als üblich erachteten Stundensatz zu. Dies wurde nicht als rechtswidrig oder willkürlich angesehen.
Urteil: Der Bundesgerichtshof wies den Rekurs von A.A._ zurück und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. A.A._ muss die Gerichtskosten von 3'000 Franken tragen.