Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1148/2023 vom 20. Februar 2025:
Sachverhalt: A._ wurde im Jahr 2019 vom Kantonsgericht Glarus wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu 42 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Obergericht des Kantons Glarus bestätigte in der Berufung 2022 die Verurteilung und senkte die Strafe auf 36 Monate, davon 18 Monate mit bedingtem Vollzug. A._ war als Treuhänder für mehrere Mantelgesellschaften tätig, die fiktive Arbeitsverhältnisse schufen, um unrechtmäßige Insolvenzentschädigungen von insgesamt rund 1.9 Millionen Franken zu beantragen. Tatsächlich wurden rund 400.000 Franken ausgezahlt.
Erwägungen: A.__ reichte Beschwerde ein und beanstandete insbesondere die Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör, die lange Verfahrensdauer sowie die Sachverhaltsfeststellung und die Strafzumessung.
Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots wurde anerkannt, aber eine Verfahrenseinstellung wurde abgelehnt, da A.__ ebenfalls zur Verzögerung beigetragen hatte.
Beweiswürdigung:
Die Vorinstanz wies die Glaubwürdigkeit von A.__ und seinen Argumenten als unbegründet zurück.
Strafzumessung:
Die Vorinstanz berücksichtigte bei der Strafzumessung sowohl die Schwere der Tat als auch die lange Verfahrensdauer und ordnete daher eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten an, wobei 18 Monate unter bestimmten Bedingungen bedingt vollstreckt werden.
Probezeit:
Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A._ ab und bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, wobei es A._ die Gerichtskosten auferlegte. Die rechtlichen Argumente zu Tatvorwurf, Beweiswürdigung und Strafzumessung wurden als nicht ausreichend substantiiert erachtet.