Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1148/2023 vom 20. Februar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1148/2023 vom 20. Februar 2025:

Sachverhalt: A._ wurde im Jahr 2019 vom Kantonsgericht Glarus wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu 42 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Obergericht des Kantons Glarus bestätigte in der Berufung 2022 die Verurteilung und senkte die Strafe auf 36 Monate, davon 18 Monate mit bedingtem Vollzug. A._ war als Treuhänder für mehrere Mantelgesellschaften tätig, die fiktive Arbeitsverhältnisse schufen, um unrechtmäßige Insolvenzentschädigungen von insgesamt rund 1.9 Millionen Franken zu beantragen. Tatsächlich wurden rund 400.000 Franken ausgezahlt.

Erwägungen: A.__ reichte Beschwerde ein und beanstandete insbesondere die Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör, die lange Verfahrensdauer sowie die Sachverhaltsfeststellung und die Strafzumessung.

  1. Verfahrensfragen:
  2. Die Vorinstanz hatte den Antrag auf Rückweisung an die erste Instanz korrekt abgelehnt und wesentliche Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens nicht festgestellt.
  3. Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots wurde anerkannt, aber eine Verfahrenseinstellung wurde abgelehnt, da A.__ ebenfalls zur Verzögerung beigetragen hatte.

  4. Beweiswürdigung:

  5. Die Einvernahmen der bereits rechtskräftig verurteilten Personen als Auskunftspersonen wurden als rechtmäßig erachtet.
  6. Die Vorinstanz wies die Glaubwürdigkeit von A.__ und seinen Argumenten als unbegründet zurück.

  7. Strafzumessung:

  8. Die Vorinstanz berücksichtigte bei der Strafzumessung sowohl die Schwere der Tat als auch die lange Verfahrensdauer und ordnete daher eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten an, wobei 18 Monate unter bestimmten Bedingungen bedingt vollstreckt werden.

  9. Probezeit:

  10. Eine Probezeit von drei Jahren wurde als notwendig erachtet, um sicherzustellen, dass sich A.__ bewährt und keine weiteren Delikte begeht.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A._ ab und bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, wobei es A._ die Gerichtskosten auferlegte. Die rechtlichen Argumente zu Tatvorwurf, Beweiswürdigung und Strafzumessung wurden als nicht ausreichend substantiiert erachtet.