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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_444/2023 vom 19. Februar 2025:
Sachverhalt: A._ SA ist ein Unternehmen im Bereich der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von Schotter sowie der Herstellung und dem Transport von Fertigbeton. Es wurde ein Streit über die Gültigkeit und Anwendung der "Konvention kollektiver Arbeit" (CPPV) im Kanton Wallis geführt, die für Unternehmen im Bausektor Mindestanforderungen an die berufliche Vorsorge festlegt. A._ SA, eine Tochtergesellschaft von B.__ SA, war der Ansicht, dass sie nicht unter diese Vereinbarung fällt, basierend auf einer früheren Entscheidung des Walliser Regierungsrates, die Unternehmen aus dem Bereich der Schotter- und Sandgewinnung von einer ähnlichen konventionellen Regelung ausschloss.
Die zuständige paritätische Kommission stellte jedoch fest, dass A._ SA die Anforderungen der CPPV nicht erfüllte, und verhängte eine Vertragsstrafe von 50.000 Franken. A._ SA focht die Entscheidung an und stellte einen Gerichtsantrag, um ihren Standpunkt zu klären.
Erwägungen des Gerichts: Das Bundesgericht befasste sich mit den rechtlichen Aspekten des Falls, insbesondere mit der Frage der Anwendbarkeit der CPPV und der gültigen Auslegung der entsprechenden Bestimmungen. Es stellte fest, dass die CPPV für Unternehmen mit Sitz im Kanton Wallis galt, die in der Sand- und Schottergewinnung tätig sind. Die Richterschaft erkannte, dass die vorangegangene Entscheidung des Regierungsrates nicht bei der Auslegung der CPPV berücksichtigt werden könne, da sie in einem anderen Kontext stattfand.
Das Gericht stellte fest, dass der klare Wortlaut der CPPV und der entsprechenden Erweiterungsbestimmungen auf die Anwendbarkeit für A.__ SA hinweist. Des Weiteren wurde kein hinreichender Beweis erbracht, dass die Anordnung nicht die wahre Absicht des Gesetzgebers widerspiegelt.
Schließlich wurde die Vertragsstrafe als angemessen erachtet, da die Firma von den Pflichten der CPPV wusste und diese nicht erfüllt hatte. Das Gericht wies den Rekurs gegen die Entscheidung der kantonalen Gerichte zurück, bestätigte die Strafe und stellte fest, dass A.__ SA der CPPV unterliegt.
Das Urteil endete mit der Verurteilung von A.__ SA zur Zahlung der Gerichtskosten und einer Entschädigung an die Gegenpartei.