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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 5A_304/2024 vom 6. Februar 2025
Sachverhalt: A._ (geb. 1957) und B._ (geb. 1959) heirateten 1990 und haben zwei volljährige Kinder. Nach der Trennung im Jahr 2006 wurde das Getrenntleben und die Gütertrennung angeordnet. Die Eheleute stellte ein gemeinsames Scheidungsbegehren im Jahr 2009, in dessen Verlauf das Bezirksgericht die Scheidung am 14. März 2019 und die güterrechtlichen Ansprüche später entschied. Das Obergericht entschied am 3. April 2024 zugunsten von B._, das A._ ihm eine Summe von 357’622.85 CHF zu zahlen hat.
A._ focht das Urteil beim Bundesgericht an und wollte, dass B._ ihm stattdessen 196’763.40 CHF zahlt.
Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Zulässigkeit der Beschwerde: Die Beschwerde gegen den Endentscheid des Obergerichts ist zulässig, da sie zulässige Punkte und Interessen des Beschwerdeführers betrifft.
Rechtsfragen: Es wird auf rechtliche Auslegungen und Verfahrensfragen eingegangen. Der Beschwerdeführer argumentiert, dass seine Beweisanträge unzureichend behandelt wurden und verweist auf eine präzisere Substanziierung seines Sachvortrags.
Güterrechtliche Einordnung: A.__ legt dar, dass 200'000 CHF, die zur Finanzierung einer gemeinsamen Liegenschaft verwendet wurden, als Erbvorbezug zu betrachten seien. Das Obergericht erkennt jedoch, dass kein derartiger Nachweis erbracht wurde und die Argumentation des Beschwerdeführers nicht die notwendigen Fakten darlegte.
Unterhaltsbeiträge: Das Obergericht hat korrekt die ausstehenden Unterhaltsbeiträge ermittelt, und A.__ konnte keine substantiellen Beweise gegen die Berechnungen des Obergerichts vorlegen.
Bewertung der Liegenschaft: Die von einer Partei angestrebte Neubewertung der Liegenschaft wurde als zulässig erachtet, da zwischenzeitliche wertmindernde Umstände geltend gemacht wurden. Das Gutachten über den Wert von 965'000 CHF wurde für plausibel erachtet.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. A.__ muss die Kosten des Verfahrens tragen und die Beschwerdegegnerin entschädigen.
Ergebnis: Die Beschwerde wird abgewiesen, die Gerichtskosten von 8’000 CHF auferlegt, und A.__ muss 500 CHF Entschädigung zahlen.