Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_475/2023 vom 18. Februar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 1C_475/2023 vom 18. Februar 2025

Sachverhalt: A._, ein Journalist, beantragte beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Herausgabe von Dokumenten zu Preismodellen und Rückvergütungen für Medikamente sowie zur autologen CAR-T-Zelltherapie. Das BAG gewährte ihm nur beschränkten Zugang zu den Dokumenten, wobei vertrauliche Informationen geschwärzt wurden. A._ zog vor das Bundesverwaltungsgericht, das die Beschwerde abwies und ihm die Kosten auferlegte.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte, ob das BAG zu Recht den Zugang zu den nicht geschwärzten Dokumenten verweigert hatte. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten wird grundsätzlich durch das Öffentlichkeitsgesetz geregelt, wobei Ausnahmen für Geschäftsgeheimnisse und die Durchführung behördlicher Maßnahmen bestehen.

Es stellte sich heraus, dass die Schwärzungen im Zusammenhang mit der CAR-T-Zelltherapie gerechtfertigt waren, um die Durchführung konkreter behördlicher Maßnahmen nicht zu gefährden. Das BAG argumentierte, dass die Offenlegung vertraulicher Preisvereinbarungen den Zugang zu diese Therapie gefährden könnte, da Anbieter sich möglicherweise vom Markt zurückziehen oder die Preise erhöhen würden.

Das Bundesverwaltungsgericht war in diesem Punkt nicht überzeugend, da es keine hinreichenden Gründe für die Annahme einer konkreten behördlichen Maßnahme in Bezug auf die Genehmigung von Tarifverträgen darlegte.

Das Bundesgericht hob daher den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf und wies die Sache zur weiteren Prüfung zurück, ohne eine vollständige Einsichtnahme in die Dokumente anzuordnen. Die Gerichtskosten wurden den beschwerdegegnerischen Parteien auferlegt.

Urteil: Die Beschwerde wurde gutgeheißen, der angefochtene Entscheid aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Die Gerichtskosten wurden den Beschwerdegegnerinnen auferlegt.