Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_346/2024 vom 19. Februar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_346/2024

Sachverhalt: A._ SA, eine Landwirtschaftsgesellschaft im Kanton Waadt, wurde am 5. März 2010 als landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt. Die betreffenden Gesellschafter wechselten über die Jahre; 2012 übernahm C.B._, ein Sohn der ursprünglichen Gründer, die vollständige Kontrolle über die Gesellschaft. Parallel dazu existierte D._ SA, eine weitere Landwirtschaftsgesellschaft, die von C.B.__s Onkel E.B._ geleitet wurde. Ab 2016 überprüfte die zuständige Landwirtschaftsbehörde die Unabhängigkeit von A._ SA, was zu einem Rückzug der Betriebserkennung mit Wirkung vom 1. Januar 2016 führte. Die Behörde stellte fest, dass A._ SA nicht autonom und in eine wirtschaftliche Abhängigkeit zu D.__ SA eingebunden war.

A._ SA legte gegen die Entscheidung der Behörde und späterer Instanzen (darunter dem Verwaltungsgericht) Beschwerden ein, die alle abgewiesen wurden. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass die Zusammenarbeit zwischen A._ SA und D._ SA über bloße gegenseitige Hilfe hinausging und dass A._ SA während der Jahre 2016-2017 keine erforderliche Unabhängigkeit besaß.

Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht überprüfte die Rechtmäßigkeit des Verfahrens und stellte fest, dass die Zulässigkeit der Klage gegeben war. Die Recourente, A.__ SA, konnte nicht nachweisen, dass die sachlichen Feststellungen zuvor fehlerhaft oder willkürlich getroffen wurden. Des Weiteren wurde dargelegt, dass nach Artikel 30a der Verordnung normalerweise Änderungen in der Struktur oder im Management nach der Anerkennung für einen Entzug der Betriebsanerkennung sprechen konnten.

Das Gericht entschied, dass die frühere Instanz richtigerweise festgestellt hatte, dass A._ SA und D._ SA in ihrer operativen und wirtschaftlichen Struktur eng miteinander verflochten waren. Sowohl in Bezug auf die Managemententscheidungen als auch die geteilte Nutzung von Ressourcen und Personal konnte keine vollständige Autonomie nachgewiesen werden. Demnach war die Auffassung, dass A.__ SA autonom war, nicht haltbar.

Urteil: Der Rekurs von A.__ SA wurde abgewiesen. Die Gerichtskosten wurden der recourierenden Partei auferlegt, und es wurden keine weiteren Kosten oder Entschädigungen an die Gegenpartei gewährt.