Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
A._, Mutter des in der Schweiz lebenden Kindes C._, und B.__, der Vater, sind vor dem Bundesgericht miteinander in Streit über die Rückführung des Kindes nach Frankreich.
Hintergrund: A._, eine französisch-kamerunische Staatsangehörige, und B._, ein kongolesischer Staatsbürger, wurden über die elterliche Sorge ihres im Jahr 2017 geborenen Sohnes C._ vom französischen Gericht entschieden. C._ lebte zuletzt im Haushalt seiner Mutter, nachdem sie 2021 in die Schweiz zog. Der Vater hatte das Sorgerecht, das jedoch durch die Wohnsituation des Kindes in der Schweiz betroffen war.
Rückgabe des Kindes: Nach einer psychologischen Untersuchung des Kindes, die auf Entwicklungsverzögerungen und mögliche Merkmale eines Autismus-Spektrums hinwies, stellte der Vater im September 2024 einen Rückgabeantrag gemäß der Haager Konvention über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (CLaH80), da die Mutter das Kind illegal nach Schweiz gebracht hatte.
Gerichtliche Entscheidungen: Das kantonale Gericht entschied, dass die Rückführung des Kindes rechtmäßig sei, was A.__ vor Bundesgericht anfocht.
Zulässigkeit des Rückgriffs: Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass der Rückgriff zulässig war, da die Rückführung des Kindes nach CLaH80 auf Basis des elterlichen Sorgerechts und der effektiven Ausübung dieses Rechts des Vaters beruht.
Illegales Verbringen: Das Gericht stellte fest, dass A.__ das Kind illegal in die Schweiz verbracht hatte, was unter CLaH80 als unrechtmäßig anerkannt wurde.
Besonderheiten der Kindeswohlprüfung: Es wurde geprüft, ob das Kindeswohl durch Rückführung gefährdet sei. A.__ hatte argumentiert, dass die Rückkehr des Kindes zu einem gefährlichen Zustand führen würde. Das Gericht wies dies jedoch zurück und stellte fest, dass der Vater bereits geeignete Maßnahmen getroffen hatte, um sicherzustellen, dass das Kind die notwendige Unterstützung erhält, auch in Anbetracht seiner besonderen Bedürfnisse.
Schlussfolgerung: Der Antrag von A.__ wurde abgelehnt, und die Rückführung des Kindes wurde angeordnet. Es wurde sowohl ein Überwachungsmechanismus eingerichtet als auch eine Frist bis zum 22. April 2025 für die Ausführung der Rückführung festgelegt. Die Gerichtskosten wurden der Mutter auferlegt.
Insgesamt betonte das Bundesgericht die Wichtigkeit des Kindeswohls und die Notwendigkeit, die internationalen Vorgaben zur Rückführung von Kindern nach ihrer unrechtmäßigen Verbringung strikt zu befolgen.