Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_474/2024 vom 6. Februar 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_474/2024

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer A.__, ein kroatischer Fußballspieler, wurde am 16. September 2022 während einer Dopingkontrolle positiv auf rekombinantes Erythropoietin (rEPO) getestet. Nach Bestätigung des positiven Befunds durch das DFB-Sportgericht wurde ihm ein Wettkampf- und Trainingsverbot für zwei Jahre auferlegt. sowohl die Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) als auch die World Anti-Doping Agency (WADA) legten gegen diesen Entscheid Berufung beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ein und forderten eine Erhöhung des Verbots auf vier Jahre. Das TAS wies die Berufung des Beschwerdeführers zurück und erhöhte die Sperre auf vier Jahre. Der Beschwerdeführer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und forderte die Aufhebung des Schiedsentscheids.

Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die von A.__ erhobenen Rügen, insbesondere eine angebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie des Ordre public.

  1. Rechtliches Gehör: Der Beschwerdeführer argued, dass seine Gehörsrechte verletzt wurden, da das TAS auf bestimmte Analysebilder zurückgegriffen habe, die ihm nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden seien. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass das TAS über umfassende Kognition verfügte und die Parteien ausführlich zu den Beweismitteln Stellung nehmen konnten. Daher sah es keine Gehörsverletzung.

  2. Ordre public: Der Beschwerdeführer behauptete, das TAS habe bei der Beweiswürdigung den Grundsatz in dubio pro reo verletzt und die verwendete Methode zur Dopingkontrolle sei unzulässig. Das Bundesgericht wies diese Argumentation zurück, da strikte Haftung und die Möglichkeit der Entlastung nach positivem Dopingbefund nicht gegen den Ordre public verstoßen.

  3. Art. 6 EMRK: Der Beschwerdeführer machte zudem eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren geltend. Das Bundesgericht stellte fest, dass er keine substantiierten Argumente vorbrachte, die eine Verletzung der EMRK begründen würden.

Insgesamt wies das Bundesgericht die Beschwerde ab und erklärte den Schiedsentscheid für rechtmäßig. A.__ wurde zudem die Gerichtskosten auferlegt.

Das Urteil wurde am 6. Februar 2025 erlassen.