Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Beschwerdeführer, A.__, wurde durch das Strafgericht des Bezirkes Waadt im Januar 2023 wegen mehrfacher Wirtschaftskriminalität verurteilt, darunter Vertrauensmissbrauch, Betrug im geschäftlichen Verkehr und Urkundenfälschung. Er erhielt eine Gesamtstrafe von fünf Jahren Freiheitsentzug und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken. Des Weiteren wurde er zur Zahlung von Schadensersatz an mehrere Geschädigte verurteilt.
Im November 2023 bestätigte das Kantonsgericht Waadt ein Teilurteil, reduzierte jedoch den zu zahlenden Betrag an eine Geschädigte. Daraufhin reichte A.__ eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, in der er einerseits eine Reduzierung der Freiheitsstrafe auf höchstens drei Jahre beantragte und andererseits die Rücksendung der Sache an das Kantonsgericht forderte, um die Strafe erneut zu überprüfen.
Erwägungen des Gerichts:Überprüfung der Beweismittel: A.__ brachte neue Beweismittel in Form von Unterstützungsbriefen vor, welche jedoch als unzulässig erachtet wurden, da sie nicht aus dem Urteilsverfahren des Kantonsgerichts stammten.
Strafzumessung: Das Gericht stellte fest, dass die Strafe maßgeblich von der Schwere der Taten abhängt, welche bei A._ als hoch eingeschätzt wurde. Er handelte aus Egoismus und eigenen finanziellen Interessen gegen langjährige Bekannte. Es wurde auch hervorgehoben, dass A._ in der gesamten Verfahren keine Einsicht oder Reue zeigte.
Kritik an der Strafart: A.__ beanstandete die Art der Strafe (Freiheitsentzug statt Geldstrafe). Das Gericht stellte klar, dass eine Kombination von Strafen (Freiheit und Geld) nicht möglich sei, ohne ausführlich zu begründen, warum eine der beiden Arten gewählt wurde. Das Gericht entschied, dass die Begründung des Kantonsgerichts zu unzureichend war.
Erneute Entscheidung: Aufgrund der unzureichenden Begründung zur Wahl des Straftyps wurde die Angelegenheit zur erneuten Beurteilung an das Kantonsgericht zurückverwiesen. Es wird erwartet, dass das Gericht eine detaillierte Entscheidung darüber trifft, welche Art von Strafe angemessen ist, bevor eventuell Artikel 49 (Kumulierung von Strafen) angewendet wird.
Künftige Überlegungen zur Strafe: Im Rahmen der erneuten Beurteilung muss das Kantonsgericht auch die Möglichkeit eines teilweisen Strafaufschubs prüfen, abhängig von den festgelegten Bedingungen.
Das Bundesgericht entschied, dass die Beschwerde in Teilen gutgeheißen wurde, das vorherige Urteil aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurückgewiesen. A.__ erhielt zudem Teilschadenersatz für die Kosten des Verfahrens vor dem Bundesgericht. Die Entscheidung des Bundesgerichts hebt hervor, dass bei der Strafzumessung eine vollständige Begründung erforderlich ist, um dem rechtsstaatlichen Anspruch an die Rechtsprechung gerecht zu werden.