Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_492/2024 vom 24. Februar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 9C_492/2024 und 9C_493/2024 vom 24. Februar 2025

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer A.A. wurde im Rahmen seiner Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie Invalidenversicherung (IV) zur Rückzahlung von zu viel bezogenen Renten verurteilt. A.A. war seit 1990 mit B.A. verheiratet, die aufgrund von Krankheiten, einschließlich Krebs, im Jahr 2022 starb. A.A. erhielt eine Altersrente von ursprünglich 2'141 Franken, die aufgrund der Einkommenssplitting-Methodik nach dem Tod seiner Frau neu berechnet wurde, was zu einer Reduktion der Rente führte. Dies sorgte für Auseinandersetzungen über die korrekte Berechnung von Rentenansprüchen und die Rückforderung überzahlter Leistungen.

Erwägungen:

Das Bundesgericht stellte ferner fest, dass die zwei Verfahren zusammengefasst werden konnten, da sie den gleichen Sachverhalt und ähnliche Fragen aufwarfen. Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass die Renten unter Berücksichtigung des Splittings berechnet werden mussten, was sowohl die Einkünfte während der Ehezeit als auch die Erziehungsgutschriften einschloss.

Für die Rentenberechnung wurde auf die gesetzlichen Grundlagen der AHV und IV verwiesen. Dabei war entscheidend, dass der „Eintritt des Versicherungsfalls“ für die Berücksichtigung des Splittings relevant war, selbst wenn der Anspruch in Form eines „virtuellen“ Anspruchs vorlag. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Berechnung und der Splitting-Zeitraum korrekt vorgenommen wurden.

Im Abschluss wurden die Beschwerden des Beschwerdeführers gegen die Rentenansprüche abgelehnt, und die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auferlegt.

Ergebnis:

  1. Verfahren 9C_492/2024 und 9C_493/2024 wurden vereinigt.
  2. Die Beschwerden gegen die Alters- und Invalidenrenten wurden abgewiesen.
  3. Die Gerichtskosten in Höhe von 1'300 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.