Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_72/2024 vom 16. Januar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 4A_72/2024 Sachverhalt

A._ war seit August 2018 als Pflegehelfer bei der EMS B._ SA angestellt. Im Jahr 2020 kam es zu mehreren Vorfällen, die zu einem formellen Verweis und schließlich zur sofortigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führten.

Am 14. März 2020 versendete der Angestellte eine beleidigende WhatsApp-Nachricht an eine Kollegin, die zu einem ersten schweren Verstoß führte. Obwohl keine weiteren Beschwerden bis Februar 2021 eingingen, kam es am 18. Februar 2021 während des Schichtbetriebs zu einem Vorfall, bei dem er eine Kollegin aufforderte, sich um eine Patientin mit kognitiven Beeinträchtigungen "persönlich und zuletzt" zu kümmern, was von einem weitere Mitarbeiter als unangemessen wahrgenommen wurde.

Nach dem Vorfall selbst zeigte A._ ein impulsives Verhalten, das bei mehreren Kolleginnen Besorgnis und Angst auslöste, was zur Interventionsentscheidung der Geschäftsführung führte. Als Antwort auf die besorgniserregenden Berichte, die das Fehlverhalten des Angestellten betrafen, wurde der Arbeitsvertrag am 19. Februar 2021 mit sofortiger Wirkung gekündigt. A._ bestreitet vehement, gewalttätig gewesen zu sein, und fühlte sich ungerecht behandelt.

Erwägungen des Bundesgerichts

Das Bundesgericht befasste sich mit der Rechtmäßigkeit der sofortigen Kündigung und beschäftigte sich insbesondere mit der Frage, ob ausreichende "gerechte Gründe" für eine solche Maßnahme vorlagen. Es stellte fest, dass die Kündigung in Anbetracht von A.__'s impulsivem und bedrohlichem Verhalten gegenüber Kolleginnen gerechtfertigt war und die Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und -nehmer nachhaltig beschädigt wurde.

Das Gericht wies darauf hin, dass eine unverzügliche Kündigung eine Ausnahme darstellt, die jedoch bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen gerechtfertigt sein kann. A.__ hatte im Verlauf seiner Anstellung signifikantes Fehlverhalten gezeigt, das, wie das Gericht urteilte, in Anbetracht seines Verhaltens sowie der Schwere der Vorfälle, die Kollegen in Angst versetzten, zu einer sofortigen Kündigung führte.

Urteil

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, die die sofortige Kündigung für rechtmäßig erachtete, und wies den Antrag von A.__ auf finanziellen Ausgleich sowie die anderen Forderungen zurück. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Rekurrenten auferlegt.

Das Urteil hob hervor, dass das Hamitaghanspotenzial von A.__ soben und die Ereignisse um ihn herum eine Begründung für die sofortige Kündigung boten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsrechts nicht überschritt.