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Im Fall 2C_162/2024, entschieden am 30. Januar 2025, ging es um einen Rechtsstreit vor dem Bundesgericht in Bezug auf die Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für einen französischen Staatsbürger, A.__, sowie um seinen Erweis der Erwerbstätigkeit und die Möglichkeit, in der Schweiz zu bleiben.
Sachverhalt: A.__ war seit Dezember 2017 in der Schweiz und hatte eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund seiner Arbeit in der Gastronomie. Er war jedoch nur kurze Zeit beschäftigt, erlebte gesundheitliche Rückschläge aufgrund eines Arbeitsunfalls im Jahr 2019 und war seitdem in verschiedenen Phasen arbeitsunfähig und in der Folge auch in der Sozialhilfe. Am 2. September 2022 beantragte er die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis, die ihm abgelehnt wurde, da er die notwendige Qualität als „Arbeiter“ im Sinne des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (ALCP) nicht erfüllt hatte.
Erwägungen des Bundesgerichts: Das Bundesgericht stellte fest, dass A.__ aufgrund seines zeitweiligen Beschäftigungsstatus und der Episode in der Sozialhilfe nicht die Verbraucherrechte als Arbeiter erworben hatte. Die Grundlage seiner Fähigkeit, als Arbeiter zu gelten, musste konkret in einer realen und effektiven beruflichen Tätigkeit liegen, die er aufgrund einer Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit nicht nachweisen konnte.
Darüber hinaus wurde der Antrag wegen der Unfähigkeit, zu belegen, dass er auf dem Arbeitsmarkt die Qualität eines Arbeiters besitze, abgelehnt. Die Tatsache, dass er von der Arbeitslosenversicherung sowie sozialen Unterstützungsleistungen abhängig war, unterstützte nicht seinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Gericht wies darauf hin, dass eine Statusveränderung, die durch Gesundheitszustände beeinflusst wird, sowie die Befristung seiner Stelle entscheidend waren. Dabei spielte die Tatsache, dass A.__ nach der Genesung keine spezifische Arbeit aufnahm, eine erhebliche Rolle.
In der Schlussfolgerung lehnte das Bundesgericht A.__s Berufung ab, erkannte jedoch, dass er es wert war, dass ein Rechtsbeistand bestellt wurde, da er in der Lage war, bedeutende rechtliche Fragen aufzuwerfen. Daher wurde ihm Prozesskostenhilfe gewährt.
Zusammenfassend stellte das Gericht fest, dass A.__ die Bedingungen für eine Aufenthaltsverlängerung nicht erfüllte und wies seinen Antrag zurück, während es gleichzeitig seine Unterstützung für die rechtlichen Belange des Klägers solidarisierte.