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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_882/2024 vom 20. Februar 2025:
Sachverhalt: A._, ein italienischer Staatsangehöriger, wurde wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, mehrerer Sachbeschädigungen und anderer Delikte verurteilt. Er war beschuldigt, ein E-Bike im Wert von 3.500 CHF und verschiedene Elektronikgegenstände aus einem unverschlossenen Auto gestohlen zu haben. Das Bezirksgericht Zurzach verurteilte ihn zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, 15 davon bedingt, und einer Landesverweisung von 8 Jahren. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte diese Strafe und die Verweisung. A._ legte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht ein, in der er unter anderem eine Herabsetzung der Freiheitsstrafe und der Dauer der Landesverweisung beantragte.
Erwägungen: 1. Anfechtungsobjekt: Das Bundesgericht betont, dass nur der letztinstanzliche Entscheid des Obergerichts angefochten werden kann, nicht jedoch der Erstinstanzliche.
Sachverhaltsfeststellung: A.__ warf dem Obergericht vor, die Beweiswürdigung sei willkürlich und es existierten erhebliche Zweifel an seiner Täterschaft. Der Gerichtshof stellte jedoch fest, dass die Indizien, insbesondere der Fundort des gestohlenen E-Bikes und die Schuhabdrücke am Tatort, ausreichend Beweise für seine Täterschaft lieferten.
Strafzumessung: A.__ wendete sich gegen die Länge seiner Freiheitsstrafe. Das Gericht stellte fest, dass die Strafe angemessen war und alle relevanten Faktoren, einschließlich seiner Drogensucht, berücksichtigte. Es wurden keine ausreichenden Gründe vorgebracht, um die Strafe zu reduzieren.
Landesverweisung: A._ argumentierte, dass eine Landesverweisung unzulässig sei, da ein persönlicher Härtefall vorliege. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Landesverweisung erfüllt waren. A._ hatte keinen schweren persönlichen Härtefall nachweisen können, der gegen die Verweisung sprechen würde.
Kosten: Das Bundesgericht wies schließlich die Beschwerde ab und auferlegte A.__ die Gerichtskosten.
Schlussfolgerung: Das Bundesgericht bestätigte die Urteile der Vorinstanzen, wies die Beschwerde ab und hielt die Landesverweisung sowie die Strafe für rechtmäßig.