Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_308/2024 vom 5. Februar 2025

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Das Bundesgerichtsurteil 5A_308/2024 vom 5. Februar 2025 betrifft den Fall der A.__, die gegen eine Entscheidung des Genfer Obergerichts Beschwerde einlegte, in der ihr die elterliche Sorge sowie das Recht, den Wohnort ihrer Kinder zu bestimmen, entzogen wurde. Die Mutter und der Vater sind nicht verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder, C. (2020) und D. (2021). Die Mutter hatte seit 2020 aufgrund von Drogenmissbrauchs und psychischen Problemen Schwierigkeiten in ihrer Elternschaft. Das Gericht entschied, dass aufgrund der unzureichenden elterlichen Fähigkeiten und der instabilen Lebensumstände der Kinder die Entziehung der Sorge angemessen war.

Das Gericht stellte fest, dass zuvor durchgeführte Experten- und Gutachten die Entscheidung unterstützten, die Kinder in eine Pflegefamilie zu geben. Die Mutter argumentierte, dass sich ihre Situation verbessert habe und sie bereit sei, die Kinder zurückzunehmen, aber das Gericht stellte fest, dass die Verbesserungen nicht ausreichten, um ihre elterlichen Fähigkeiten zu legitimieren. Der Antrag auf die Wiederherstellung der elterlichen Sorge und die Gewährung von Unterstützung wurde abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens wurden der Mutter auferlegt.

In rechtlicher Hinsicht wurde hervorgehoben, dass staatliche Schutzmaßnahmen zum Wohl der Kinder notwendig sind, auch wenn die Eltern keine schwere Verfehlung begangen haben. Die Argumente der Mutter wurden als nicht ausreichend erachtet, um eine Rückkehr der Kinder zu rechtfertigen. Das Gericht bestätigte die Notwendigkeit eines stabilen und sichereren Umfelds für die Kinder.