Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 7B_62/2025
Sachverhalt: A._, geboren 1997, wurde am 21. Januar 2024 aufgrund einer Strafanzeige seiner ehemaligen Partnerin B._, geboren 2002, festgenommen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete Ermittlungen wegen mehrfacher Straftaten, darunter Drohungen, Missbrauch von Kommunikationseinrichtungen und Violation des Privatbereichs. Es wurde ihm vorgeworfen, nach der Trennung von B._ deren Computer zu haben hacken und sie zu manipulieren, um sie psychisch zu destabilisieren. A._ wollte unter anderem, dass sie in psychiatrische Behandlung kommt und erzeugte durch Drohmails den Eindruck, sie wäre Ziel eines Hackerangriffs.
Zudem gab es eine laufende Strafverfahren in Frankreich gegen ihn, in dem er wegen ähnlicher Vergehen verfolgt wurde. A.__ wurde psychiatrisch begutachtet, wobei festgestellt wurde, dass er persönliche narzisstische Züge hat, jedoch nicht psychisch gestört ist. Die Gutachter sahen ein mittleres Risiko für wiederholte Gewaltausübung, vor allem wenn sich seine emotionalen Bedingungen verschlechterten.
Erwägungen: Die richterliche Untersuchung ergab, dass A._ seit seiner Festnahme mehrfach in Untersuchungshaft war, wobei die Haft aufgrund der Vorwürfe und der bestehenden Fluchtgefahr verlängert wurde. A._ legte beim Bundesgericht Beschwerde ein, um seine sofortige Freilassung zu erreichen, und schlug alternative Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit vor, wie Aufenthaltsverpflichtungen und die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln.
Das Bundesgericht bestätigte, dass die zuständigen Behörden ein hinreichendes Risiko einer Flucht und eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Wiederholung von Straftaten geltend gemacht hatten. Es wurde festgestellt, dass A.__ keine stabilen sozialen oder beruflichen Bindungen in der Schweiz habe und bereits Pläne geschmiedet hatte, das Land zu verlassen, was seine Fluchtgefahr untermauerte. Die Richter waren der Meinung, dass die vorgeschlagenen Alternativen zur Haft nicht ausreichten, um die Gefahren zu bannen, und dass die Haft somit weiterhin gerechtfertigt war.
Entscheidung: Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde von A.__ ab und stellte fest, dass die Haftrechtmäßigkeit weiterhin gegeben sei. Es wurde zudem die Unterstützung für seine rechtlichen Anliegen und die Beauftragung eines Pflichtverteidigers bewilligt. Es wurden keine Verfahrenskosten erhoben.