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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 2C_21/2024 vom 5. Februar 2025
Sachverhalt: Die A._ AG, ein Hersteller von Gussartikeln, stellte ein Gesuch bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) zur Prüfung der Netznutzungstarife und -entgelte für die Jahre 2009 bis 2016, die sie von der CKW AG, ihrem Elektrizitätsversorger, bezahlt hatte. Die A._ AG forderte die Rückerstattung überzahlter Netznutzungsentgelte und Akteneinsicht in relevante Unterlagen. Die ElCom wies die Anträge der A.__ AG ab, was zu einem Rechtsstreit führte.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidungen der ElCom, und die A.__ AG erhob beim Bundesgericht Beschwerde mit dem Antrag auf Aufhebung des Urteils und Rückweisung der Sache zur rechtmäßigen Behandlung.
Erwägungen: Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde und stellte fest, dass alle formellen Anforderungen erfüllt waren. Die A.__ AG rügte vor allem die Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör und beanstandete das Vorgehen der ElCom zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Tarife.
Das Gericht befand, dass die ElCom im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Tarife nicht für jeden Einzelfall individuell festlegte, sondern eine umfassende Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit der Tarife ausübte. Es wurde festgestellt, dass die von der ElCom genutzte Grundlage (Kostenrechnungen der Verteilnetzbetreiber) den rechtlichen Anforderungen entsprach und die Vorinstanz die Argumente und Rügen der A.__ AG korrekt gewichtet hatte.
Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz die relevanten Sachverhalte vollständig ermittelt hatte und keine Verletzung des Gehörsanspruchs nach Art. 29 Abs. 2 BV vorlag. Daher wurde die Beschwerde der A.__ AG als unbegründet abgewiesen.
Entscheidung: Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die A.__ AG musste die Gerichtskosten sowie eine Parteientschädigung an die CKW AG zahlen.