Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_527/2024 vom 20. Februar 2025

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Das Urteil des Bundesgerichts vom 20. Februar 2025 betrifft die Beschwerdeführenden A.A._ und B.A._, die wegen Brandstiftung, mehrfacher versuchter Betrug und Urkundenfälschung verurteilt wurden. Der Sachverhalt beinhaltet, dass die Geschwister am 3. Oktober 2018 absichtlich einen Brand in einem Verkaufsladen gelegt haben, um unrechtmäßige Versicherungsleistungen zu erhalten, und eine Quittung für 1'700 Hosen gefälscht haben, um auch hierfür betrügerische Ansprüche geltend zu machen.

Der Beschwerdeführer und die Beschwerdeführerin wurden zunächst vom Bezirksgericht Aarau verurteilt und in Berufung vom Obergericht des Kantons Aargau zum Teil freigesprochen, jedoch in den wesentlichen Anklagepunkten der Brandstiftung und Urkundenfälschung bei einer Strafe von je 2 Jahren und 11 Monaten teilbedingt verurteilt. Beide wurden zudem für 7 Jahre des Landes verwiesen und zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.

Im Bundesgericht bescherten sie erfolglose Beschwerden und argumentierten, sie sollten freigesprochen werden, und die Zivilforderungen seien abzuweisen. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die Beweislage, insbesondere die Hinweise zum Brand und das Vorhandensein der eigenen Kleidung, die mit einem Brandbeschleuniger in Kontakt gekommen war, hinreichend für die Annahme der Täterschaft waren.

Parallele Beurteilungen bezüglich der Lebensumstände und der Integration der beiden Beschwerdeführenden wurden vorgenommen. Das Bundesgericht stellte fest, dass bei beiden ein schwerer persönlicher Härtefall, der eine Ausnahme von der Landesverweisung rechtfertigen würde, nicht gegeben sei. Die Interessenabwägung fiel zu Gunsten der hohen öffentlichen Interessen an einer Sicherheit und Ordnung aus, die durch die schwerwiegenden Straftaten hinsichtlich Brandstiftung gefährdet waren.

Insgesamt gelangen die Beschwerdeführenden nicht durch ihre Argumente, und sowohl die Verurteilungen als auch die Landesverweisungen wurden vom Bundesgericht als rechtmäßig und verhältnismäßig erachtet. Die Beschwerden wurden abgewiesen und Gerichtskosten auferlegt.