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In dem Urteil des Bundesgerichts (6B_184/2024) vom 20. Februar 2025 geht es um die Verurteilung von A.__, die am 24. November 2020 in einem Kaufhaus einen Messerangriff auf mehrere Frauen verübt hat. Sie wurde wegen versuchten Mordes sowie wegen der Verletzung des Gesetzes gegen Gruppen wie "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" (LAQ/SI) verurteilt, da sie zuvor über soziale Medien Propagandamaterial zur Unterstützung des Islamischen Staates verbreitet hatte.
Sachverhalt: A._ griff eine zufällig ausgewählte Frau mit einem 21 cm langen Messer an, schnitt ihr die Kehle und fügte weitere Verletzungen zu. Während des Angriffs rief sie "Allahu akbar". Sie wurde von anderen Personen überwältigt und der Polizei übergeben. In erster Instanz wurde A._ wegen wiederholten versuchten Mordes und Verstoßes gegen das LAQ/SI verurteilt, was zu einer Gefängnisstrafe von 9 Jahren und einer Geldstrafe führte. In der Berufung wurde die Strafe auf 10 Jahre und 6 Monate erhöht, wobei das Berufungsgericht einen idealen Konkurs zwischen dem versuchten Mord und dem Verstoß gegen das LAQ/SI feststellte.
Erwägungen des Bundesgerichts: A.__ legte gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts Berufung ein und beantragte ihre Freisprechung hinsichtlich des LAQ/SI. Sie argumentierte, dass ihre religösen Überzeugungen bereits im Mordmotiv enthalten seien und die Verurteilung unter dem LAQ/SI deshalb nicht gerechtfertigt sei. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die rechtlichen Tatbestände nicht vollständig überlappen und die Tat unter den Strafen des LAQ/SI auch ohne einen Mordtatbestand gefasst werden kann. Die Gerichte davor hatten richtig festgestellt, dass durch die brutale Ausführung des Angriffs und die Unterstützung extremistischer Ideologien ein idealer Konkurs der Straftaten vorliegt.
Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts, dass die Tat von A._ sowohl einen versuchten Mord als auch einen Verstoß gegen das LAQ/SI darstellt. Die Argumentation der Angeklagten über die Bedingungen ihrer Haft fand nicht ausreichend Berücksichtigung, um eine Minderung der Strafe zu rechtfertigen. Schließlich wurde A._ die gerichtliche Unterstützung gewährt, ohne dass Gerichtskosten gegen sie erhoben wurden.
Insgesamt bekräftigte das Bundesgericht die Verurteilung und die Ansichten des Berufungsgerichts zur Schwere der Verbrechen und der damit verbundenen Strafen.