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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_538/2024 vom 17. Februar 2025:
Sachverhalt: A._ wurde in einem früheren Verfahren wegen verschiedener Delikte, darunter versuchte schwere Körperverletzung und Gewalt gegen Behörden, verurteilt. Nach einem Vorfall am 28. Juni 2020, bei dem er I._ mit einem Messer stach, wurde A._ in mehreren Instanzen verurteilt. Am 16. November 2023 bestätigte das Obergericht des Kantons Bern die vorherige Verurteilung, wobei A._ für die versuchte schwere Körperverletzung, Gewalt gegen Beamte und andere Delikte ins Gefängnis geschickt sowie mit einer Landesverweisung belegt wurde.
Rechtliche Erwägungen: 1. Begründungspflicht: Damit das Bundesgericht auf eine Beschwerde eingehen kann, muss der Beschwerdeführer hinreichend darlegen, inwiefern der angefochtene Entscheid gegen geltendes Recht verstößt.
Überprüfung der Verfahrensdauer: A.__ rügte eine Überschreitung der Fristen für die Urteilsstellung, was jedoch als nicht ausreichend begründet angesehen wurde, da die Verzögerung im Kontext des Umfangs des Urteils nachvollziehbar war.
Bewertung der Tat: Die Vorinstanz hatte entschieden, dass A._ durch den Messerstich eine lebensbedrohliche Verletzung in Kauf genommen habe. A._ argumentierte, die Klingenlänge sei zu kurz für eine schwere Körperverletzung. Das Bundesgericht wies diese Argumentation zurück und stellte fest, dass auch ein einzelner Stich mit der gegebenen Klingenlänge als versuchte schwere Körperverletzung zu qualifizieren sei.
Gewalt gegen Beamte: Die Vorinstanz stellte fest, dass A.__ sich auch während seiner Haft nicht gegen die Beamten wehren durfte. Auch dafür wurde er verurteilt.
Strafzumessung: A.__ beanstandete die Höhe der Strafe und die Berücksichtigung seiner Schuldfähigkeit. Das Bundesgericht bestätigte, dass die Vorinstanz die Strafe angemessen festgelegt hatte und alle relevanten Faktoren bedacht wurden.
Landesverweisung: Die Beschwerde bezüglich der Landesverweisung wurde zurückgewiesen.
Entscheid: Die Beschwerde von A._ wurde abgewiesen. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgelehnt, und A._ wurde dazu verurteilt, die Gerichtskosten zu tragen.