Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_514/2024 vom 17. Februar 2025

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Zusammenfassung des Sachverhalts und der Erwägungen des Bundesgerichtsurteils 6B_514/2024 vom 17. Februar 2025:

Sachverhalt: Der Senegalese A.A._ wurde am 30. Oktober 2023 von einem Gericht im Wallis unter anderem wegen versuchten Mordes, Körperverletzung und Raub zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten verurteilt, unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Untersuchungshaft. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 500 CHF verhängt und seine Ausweisung aus der Schweiz für 10 Jahre angeordnet. A.A._ war zuvor mit seiner Ehefrau, von der er seit 2018 getrennt lebte, verheiratet, und hatte zwei Kinder. Sein Aufenthaltsstatus war bis zum Ende seiner Aufenthaltserlaubnis im Dezember 2021 rechtmäßig, und er hatte zuvor Sozialhilfe bezogen.

Das Walliser Kantonsgericht bestätigte das Urteil am 22. Mai 2024, und A.A.__ legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein. Er wendete sich speziell gegen die Feststellungen zur versuchten Tötung und der Rauferei, die ihn belasteten.

Erwägungen des Bundesgerichts: 1. Feststellung der Tatsachen und Beweiswürdigung: - Das Bundesgericht stellt fest, dass die Vorinstanz die Beweislage und die dazugehörigen Erklärungen einwandfrei und nachvollziehbar gewertet hat. A.A.__ hatte während des Verfahrens zahlreiche Widersprüche in seinen Aussagen und seine Glaubwürdigkeit wurde als gering eingeschätzt.

  1. Präsumtion der Unschuld:
  2. Das Gericht betont, dass die Unschuldsvermutung nicht bedeutet, dass das Gericht keine Schlüsse aus den Beweisen ziehen kann, wenn sich diese im Gesamtkontext als schlüssig darstellt.

  3. Rauferei:

  4. A.A.__ wurde auch wegen Teilnahme an einer Rauferei verurteilt, die als gewalttätig eingestuft wurde. Das Gericht stellt fest, dass seine Beteiligung aktiv und das Ergebnis einer physisch gewalttätigen Auseinandersetzung war.

  5. Ausweisung:

  6. Die Ausweisung aufgrund schwerer Straftaten wurde als gerechtfertigt angesehen. A.A.__ hatte keine ausreichend engen sozialen Kontakte in der Schweiz, und die Schwere seiner Vergehen, insbesondere der versuchte Mord, rechtfertigte die öffentliche Ordnung und Sicherheit als vorrangiges Interesse gegenüber seinem privaten Interesse, in der Schweiz zu bleiben.

Urteil: Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A.A._ zurück und bekräftigte die Entscheidungen der unteren Gerichte. Die Entscheidung stellte fest, dass die Kosten des Verfahrens A.A._ auferlegt werden, da seine wirtschaftliche Lage nicht entlastend war.