Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_1284/2024 vom 13. Februar 2025

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Das Urteil des Bundesgerichts vom 13. Februar 2025 (7B_1284/2024) befasst sich mit dem Fall von A.__, der wegen schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, Raub und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, 5 Monaten und 10 Tagen verurteilt wurde. Zusätzlich wurde eine therapeutische Maßnahme angeordnet, basierend auf einem psychiatrischen Gutachten von 2019.

Im Laufe der Haft stellte der Service des exécutions des sanctions pénales et de la probation (SESPP) mehrere Anträge für eine vorzeitige Entlassung und die Aufhebung der therapeutischen Maßnahme, die jedoch sowohl 2022 als auch 2023 abgelehnt wurden. Am 7. Februar 2024 wurde erneut eine Anfrage abgelehnt, woraufhin A.__ gegen diese Entscheidung vor dem Bundesgericht Beschwerde einlegte.

Das Bundesgericht prüfte die rechtlichen Aspekte der vorzeitigen Entlassung und stellte fest, dass die Gefährlichkeit des Beschwerdeführers weiterhin gegeben war, trotz seiner langsamen positiven Entwicklung. Insbesondere wurde auf die Gefahr einer Wiederholung von Straftaten hingewiesen, die auch auf Basis der bisherigen Therapiefortschritte begründet war. A.__ argumentierte zudem, dass eine neue psychiatrische Expertise notwendig sei, da die aktuelle Situation keine signifikante Verbesserung zeigte. Das Gericht wies dies jedoch zurück, da die vorhandene Expertise noch aktuell war.

Zudem stellte A.__ in seiner Beschwerde die Legalität des Vollzugs der therapeutischen Maßnahme im Gefängnis in Frage, was das Bundesgericht als rechtmäßig erachtete, da die Therapie in einem qualifizierten Rahmen stattfand und ein individueller Behandlungsansatz gegeben war.

Insgesamt wurde die Beschwerde von A.__ als unbegründet verworfen, und das Bundesgericht entschied, dass die bisherigen Entscheidungen des SESPP korrekt waren. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beschwerdeführer auferlegt, obgleich sie unter Berücksichtigung seiner finanziellen Lage gemildert wurden.