Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1230/2023 vom 6. Februar 2025

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Zusammenfassung des Bundesgerichtsurteils 6B_1230/2023

Sachverhalt:

Der Fall betrifft A.A._, der wegen Betrugs im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten verurteilt wurde. Ein Gericht in Lausanne hatte ihn am 29. Juni 2020 schuldig gesprochen und ihm eine Geldstrafe sowie eine hohe Geldbuße auferlegt. A.A._ erkannte, dass die von ihm verwendeten Strukturen zur Steuervermeidung nicht korrekt waren. Er hatte mehrere Gesellschaften gegründet, um den internationalen Handel mit Aluminium durchzuführen, und dabei Steuerpflichten nicht erfüllt und Umsätze nicht korrekt in der Bilanz der betroffenen Gesellschaften ausgewiesen. Es gab zudem eine internationale Untersuchung in Bezug auf Korruptionsvorwürfe, wobei A.A.__ einen Freispruch in Großbritannien erhalten hatte.

Trotzdem wurde A.A.__ erneut verfolgt, diesmal hinsichtlich der Steuerhinterziehung, wogegen er in Berufung ging. Die Berufungsgerichtsentscheidung wurde jedoch früher durch das Bundesgericht unter dem Vorwand einer Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgehoben, woraufhin die Sache zurück an das zuständige Gericht verwiesen wurde. Am 11. Juli 2023 bestätigte das Berufungsgericht des Kantons Waadt die vorangegangene Verurteilung.

Rechtliche Erwägungen:

A.A.__ erhob daraufhin beim Bundesgericht Berufung und berief sich auf das Prinzip „ne bis in idem“, das besagt, dass niemand zweimal für dieselbe Tat strafrechtlich verfolgt werden darf. Das Gericht musste beurteilen, ob die gegen ihn eingeleitete Bestrafung gegen dieses Prinzip verstößt.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die rechtlichen und faktischen Umstände sowohl der kürzlich verhandelten Steuerhinterziehungsanklage als auch der bereits abgeschlossenen Verfahren des Ministeriums für öffentliche Ordnung und des Bundesamts für Finanzen in substantieller Hinsicht übereinstimmten. Die frühere Ermittlung und die darauf gestützte Einstellungsentscheidung, die A.A.__ zugutekam, führten zu einer Bindung, da dieselben Fakten weiterhin dem Prinzip „ne bis in idem“ unterlagen.

In der Schlussfolgerung stellte das Bundesgericht fest, dass A.A.__'s Verurteilung wegen Steuerbetrugs gegen das Prinzip „ne bis in idem“ verstößt, da es in Bezug auf die gleichen Sachverhalte bereits eine bindende Einstellungsentscheidung gab. Daher wurde das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache an das kantonale Gericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Zusammengefasst muss festgehalten werden, dass das Bundesgericht in diesem Fall die Rechte des Angeklagten auf einen fairen Prozess und auf Vermeidung doppelter Strafverfolgung betont hat.